Haftung für Geräteschäden nach Stromausfall nur bei eigener Fahrlässigkeit
Ob dafür der Stromversorger haften muss, hänge von der Ursache des Ausfalls ab. Dazu müsse jeweils der "Einzelfall betrachtet" werden.

Symbolfoto: Dorn
Sandhausen. (luw) Der Stromausfall selbst dauerte nur einige Minuten, doch die Folgen sind teilweise wohl langwierig: Nach der Netzstörung in Nußloch und Sandhausen am Freitagabend haben nun einige Anwohner von defekten Haushaltsgeräten berichtet. Ob dafür der Stromversorger Netze-BW haften muss, hängt laut dessen Pressestelle von der Ursache des Ausfalls ab. Dazu müsse jeweils der "Einzelfall
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