Plus Neckargemünd

Eine Kanzlei im Hotel-Restaurant "Schwanen" ist unzulässig

Das Heidelberger Landgericht gab der Stadt recht: Der Grundbucheintrag muss eingehalten werden, nur Gastronomie und Beherbergung sind hier erlaubt.

04.11.2025 UPDATE: 04.11.2025 04:00 Uhr 2 Minuten, 32 Sekunden
Seit etwa einem Jahr ist im „Schwanen“ wieder ein Restaurant beheimatet. Foto: Alex

Neckargemünd/Heidelberg. (cm) Die Auseinandersetzung erinnerte an den Streit um die Pflicht zum Betrieb eines Restaurants auf dem Heidelberger Kohlhof. Auch hier spielte ein Grundbucheintrag eine Rolle.

Doch nun ist der Schwanen-Streit zu Ende – zumindest vorläufig. Das Heidelberger Landgericht hat eine Nutzung des Hotel-Restaurant-Gebäudes "Schwanen" im Neckargemünder Ortsteil

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