Eine Kanzlei im Hotel-Restaurant "Schwanen" ist unzulässig
Das Heidelberger Landgericht gab der Stadt recht: Der Grundbucheintrag muss eingehalten werden, nur Gastronomie und Beherbergung sind hier erlaubt.

Neckargemünd/Heidelberg. (cm) Die Auseinandersetzung erinnerte an den Streit um die Pflicht zum Betrieb eines Restaurants auf dem Heidelberger Kohlhof. Auch hier spielte ein Grundbucheintrag eine Rolle.
Doch nun ist der Schwanen-Streit zu Ende – zumindest vorläufig. Das Heidelberger Landgericht hat eine Nutzung des Hotel-Restaurant-Gebäudes "Schwanen" im Neckargemünder Ortsteil




