Neckarsteinach: Vier Windkraft-Anlagen am "Greiner Eck" sind genehmigt
Das Regierungspräsidium genehmigte am Freitag die Pläne - Fünfte Anlage wurde erst einmal zurückgestellt - Die Bürgerinitiative will Klage einreichen

Symbolfoto: dpa
Von Nikolas Beck
Neckarsteinach. Es wurde gekämpft, gestritten und geprüft. Lange und intensiv. Doch seit gestern steht fest: Der Windpark am "Greiner Eck" wird kommen. Vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt (RP) gab es grünes Licht. Die Prüfung des Antrags der Betreiberfirma aus Viernheim - die "3P Energieplan GmbH" - sowie die eingeholten Stellungnahmen hätten ergeben, dass die Voraussetzungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllt werden. Damit seien Beeinträchtigungen durch die betreffende Anlage nicht zu erwarten, teilt das RP auf Anfrage der RNZ mit.
"Wir freuen uns natürlich, dass die Behörde nach einer wirklich intensiven Prüfung zu dem Schluss gekommen ist, dass die Pläne zulässig sind", sagt 3P-Inhaber Jürgen Simon. Jetzt könne man voraussichtlich schon in der nächsten Woche mit den Arbeiten beginnen. Als erstes müssen Bäume gefällt werden.
Des einen Freud ist bekanntermaßen des anderen Leid. Wenngleich alle Zeichen darauf hingedeutet hätten und man die Genehmigung erwartet habe: "Ein kleines Fünkchen Hoffnung hat man immer", sagt Maria Lilek-Schirmer, die Zweite Vorsitzende der Bürgerinitiative "Greiner Eck", die die Windkraftanlagen im sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet unbedingt verhindern will. Man sei verwundert, dass von den zuständigen Behörden offensichtlich alle Bedenken vom Tisch gefegt worden seien, so Lilek-Schirmer.
"Der umfangreiche Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Auflagen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen sorgen", sagt Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid. Es gebe Auflagen zur Einhaltung der zulässigen Lärmgrenzwerte, der maximal möglichen Beschattungsdauer, dem Kranich- und Fledermausvorkommen, dem Eiswurf und auch zum Schutz der in der Nähe wohnenden Menschen. Dass die Denkmalschutzbehörde in den Windkraftanlagen eine erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Hirschhorner Gesamtanlage sieht, sei "nicht höher zu bewerten als die Privilegierung der Windkraftvorhaben im Außenbereich".
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Genehmigt wurden bisher allerdings nur vier der fünf geplanten Windräder. Die Entscheidung über eine fünfte Anlage sei laut RP auf Wunsch der Antragstellerin zurückgestellt worden. Grund hierfür sei der Wespenbussard, der in diesem Gebiet unterwegs sei, sagt Maria Lilek-Schirmer. Dies allerdings jetzt zu untersuchen, wenn in der Umgebung bereits vier Windkraftanlagen gebaut werden, könne man sich auch sparen, ärgert sie sich.
Gegen die Entscheidung kann Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt erhoben werden, teilt das RP mit. Dass die Bürgerinitiative dies auch machen wird, wird Jürgen Simon nicht überraschen.