Ein Jahr danach beschäftigt die Kampfhunde-Attacke weiterhin die Justiz
Zwei der drei Angeklagten wollen ihre Bewährungsstrafen vor Gericht überprüfen lassen

Heidelberg/Leimen. (dpa-lsw) Ein Jahr nach der beinahe tödlichen Attacke zweier Kampfhunde auf einen Teenager in Leimen ist der Fall rechtlich noch nicht abgeschlossen. Zwar hat der vom Landgericht Heidelberg wegen schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte Haupttäter die Revision zum Bundesgerichtshof zurückgezogen (Az.: 3 KLs 351 Js 1439/19 jug.). Aber die zwei anderen zu Bewährungsstrafen verurteilten jungen Männer wollen nach Angaben des Landgerichts weiter in der zweiten Instanz gegen die Entscheidung vom Dezember 2019 vorgehen.
Bei dem einen handelt es sich um den Bruder des Haupttäters und Besitzer der Hunde, der seinem minderjährigen Bruder die Hunde verbotswidrig und ohne die vorgeschriebenen Maulkörbe überlassen hatte. Der andere ist ein Begleiter des Haupttäters beim Spaziergang mit den Tieren auf offenem Gelände in Leimen.
Wann sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigt, ist noch unklar. Das Gericht wird das Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüfen, den Fall an sich also nicht mehr aufrollen.
Pfingstmontag vor einem Jahr hatte ein damals 16-Jähriger während eines Spaziergangs in Leimen die Hunde auf einen vorbeifahrenden Radler losgehen lassen. Die Tiere zogen den Teenager vom Rad und bissen ihn am ganzen Körper mit der Folge langfristig entstellender Verletzungen. Der Fall machte Schlagzeilen, weil das damals 15-jährige Opfer nur haarscharf dem Tode entronnnen war.
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Zahl der Fälle mit "Tatwerkzeug Hund" mit 1350 im vergangenen Jahr sehr viel höher als die mit dem "Tatwerkzeug Kampfhund". Kampfhunde waren 2019 in 44 Fällen als "Tatwerkzeuge" involviert. Das Hauptdelikt ist in beiden Gruppen die fahrlässige Körperverletzung. Bei den Kampfhunden waren das im Vorjahr 37 Fälle - sieben mehr als im Jahr 2018. Bei den normalen Hunden verzeichneten die Behörden 1301 Fälle, 44 weniger als im Vorjahr.
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Der Leimener Gemeinderat hatte - auch unter dem Eindruck der Hundeattacke - eine Kampfhundesteuer von jährlich 612 Euro ab Anfang dieses Jahres beschlossen. Für normale Hunde beträgt sie derzeit 96 Euro jährlich für den Ersthund, 192 Euro für jeden weiteren Hund.
Wegen der Revisionen ist noch nicht klar, was mit den beiden derzeit in einem Tierheim lebenden Kampfhunden passiert. Wenn die Urteile rechtskräftig sind, wird die Staatsanwaltschaft Heidelberg nach eigenen Angaben in Abstimmung mit dem Veterinäramt über das Schicksal der American-Staffordshire-Terrier entscheiden. Eines ist aber schon jetzt klar: Der Besitzer wird seine Tiere nicht zurückbekommen.