Prozess geht in die Verlängerung
Revision beantragt - Urteil gegen Haupttäter ist rechtskräftig

Kampfhunde bissen den Jungen. F.: Thissen
Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. (luw) Der Prozess um die Attacke zweier Kampfhunde auf einen Jugendlichen von Pfingsten 2019 ist noch nicht abgeschlossen: Der Bundesgerichtshof überprüft das Urteil des Landgerichts Heidelberg auf mögliche Rechtsfehler. Die beiden 22-jährigen Nebenangeklagten gehen in Revision gegen ihre Verurteilung wegen grob fahrlässiger Körperverletzung. Beide erhielten jeweils eine einjährige Bewährungsstrafe und müssen dem Opfer des Angriffs ein Schmerzensgeld zahlen. Für den 17-jährigen Hauptangeklagten ist die Akte derweil geschlossen: Seine Rechtsanwältin Andrea Combé erklärte auf Anfrage, dass sie den Antrag auf Revision zurückziehe.
Der wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilte Haupttäter wechselt damit in dieser Woche von der Untersuchungshaft in den regulären Vollzug des Jugendgefängnisses in Adelsheim bei Mosbach, wie Combé berichtete. Erst jetzt ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig. "Er hat schon einen Platz in der dortigen Schule sicher", sagte sie mit Blick auf die Möglichkeit einer früheren Haftentlassung, wenn der 17-Jährige seinen Hauptschulabschluss absolviert.
Grob oder einfach fahrlässig?
Der minderjährige St. Ilgener hatte am Pfingstmontag nahe der Probsterwaldsiedlung die beiden unangeleinten Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier auf einen radfahrenden 15-Jährigen losgelassen. Dieser erlitt lebensgefährliche Bissverletzungen und ist noch heute traumatisiert.
Seán Hörtling, Rechtsanwalt des 22-jährigen Hundehalters und mitverurteilten Bruders des Inhaftierten, kündigte dagegen an, die Revision "durchzuziehen". Demnach sei es für zivilrechtliche Folgeverfahren von Bedeutung, ob sein Mandant wegen "grober" oder wegen "einfacher" Fahrlässigkeit verurteilt werde. Dies könnte etwa angesichts der Schmerzensgeldzahlung "haftungsrechtliche" Folgen haben.
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Rechtsanwalt Jens Klein vertritt den jungen Mann, der den 17-Jährigen am Tattag begleitet hatte und ebenfalls wegen grob fahrlässiger Körperverletzung wurde. "Wir ziehen die Revision durch, wir sehen gewisse Chancen", sagte Klein am gestrigen Mittwoch gegenüber der RNZ. "Wir konzentrieren uns auf die Frage, ob mein Mandant überhaupt fahrlässig gehandelt hat." Bis zum 28. Februar habe er Zeit, die Revision zu begründen. "Dann liegt es beim Bundesgerichtshof, wie lange es dauert", so Klein.