Kampfhunde-Attacke in Leimen

Die drei Angeklagten ziehen vor den Bundesgerichtshof (Update)

Die Angeklagten haben Revision beantragt - 17-Jähriger zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt – Zukunft der Hunde offen

03.12.2019 UPDATE: 24.12.2019 10:00 Uhr 19 Minuten, 48 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. (bmi) Im Kampfhunde-Prozess ist womöglich noch nicht das letzte Wort gesprochen. Gegen das Urteil vom Montag voriger Woche wurde Revision eingelegt. Es wird nun vom Bundesgerichtshof geprüft. Dies teilte Friedrich Schütter, Sprecher des Heidelberger Landgerichts, am Montagnachmittag gegenüber der RNZ mit.

Ein 17-Jähriger hatte am Pfingstmontag zwei nicht angeleinte Hunde der Rasse American Stafford Terrier in den Feldern unweit der St. Ilgener Probesterwaldsiedlung auf einen damals 15-Jährigen gehetzt. Dieser hatte beim Angriff der Hunde lebensgefährliche Bissverletzungen – unter anderem im Gesicht und im Nacken – erlitten.

Der 17-Jährige wurde zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sein 22-jähriger Begleiter, der einen der Hunde auf Anweisung des Hauptangeklagten losließ, wurde wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und Schmerzensgeldzahlungen verurteilt. Das gleiche Strafmaß gilt für den 22-jährigen älteren Bruder des 17-Jährigen. Er war der Halter der Hunde und hatte seine Sorgfaltspflicht und die für Kampfhunde geltenden Auflagen missachtet.

Gegen den Richterspruch haben nun alle drei Angeklagten Revision eingelegt. Die Verteidigung hatte für den 17-Jährigen eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragt, für seinen älteren Bruder und Hundehalter eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auf Bewährung und für seinen 22-jährigen Begleiter einen Freispruch. Die Revisionsfrist endete am Montagabend um 24 Uhr.

"Das Urteil wird nun vom Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler geprüft", erklärte Landgerichtssprecher Schütter auf RNZ-Nachfrage die nächsten Schritte. Es handele sich dabei – anders als bei einer Berufung – um eine reine Rechtskontrolle. Dabei werde etwa überprüft, ob das Strafrecht richtig angewandt wurde oder Verfahrensfehler vorliegen, nicht aber werden noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht.

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Bis es soweit ist, kann es allerdings noch bis zu drei Monate dauern. Denn zunächst steht noch die schriftliche Urteilsbegründung aus. Für diese hat die Jugendkammer laut Schütter bis zu sieben Wochen nach Urteilsspruch Zeit. Liegen ihnen die Urteilsgründe schriftlich vor, dann müssen die Angeklagten beziehungsweise ihre Verteidiger ihre Revision innerhalb eines Monats begründen. Da es sich um eine Haftsache handle – der 17-Jährige sitzt hinter Gittern – geht der Landgerichtssprecher davon aus, dass die Sache von allen Beteiligten beschleunigt behandelt wird.

Update: 23. Dezember 2019, 22 Uhr


Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. (dpa-lsw) Nach der Attacke von zwei Kampfhunden auf einen Teenager schließt der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) härtere Strafen gegen Besitzer der Tiere nicht aus. "Für mich drängt sich schon auf darüber nachzudenken, schärfere Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen", sagte der Minister am Donnerstag in Stuttgart. Das Gefahrenpotenzial der Hunde sei "nicht unerheblich". Es gehe darum, ihre Halter auszubilden und von ihnen zu verlangen, dass sie die Tiere beherrschten. Wolf sprach von einem möglichen "an Konditionen geknüpften Zertifikat".

Das Landgericht Heidelberg hatte am Montag einen jungen Mann zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 17-Jährige am Pfingstsonntag bei Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) die zwei American-Staffordshire-Terrier auf einen radelnden Jungen losgelassen hatte. Die Tiere verletzten den 16-Jährigen im Gesicht, am Arm und am Hinterkopf.

Update: Donnerstag, 19. Dezember 2019, 16.25 Uhr


Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. (luw) Das Urteil im "Kampfhunde-Prozess" ist gefallen, der 17-jährige Haupttäter sitzt im Jugendgefängnis Adelsheim – doch auch für zahlreiche RNZ-Leser bleibt vor allem eine Frage offen: Was geschieht mit den beiden American Staffordshire Terriern, die am Pfingstmontag im Feld nahe der Probsterwaldsiedlung einen damals 15-Jährigen lebensbedrohlich verletzten?

Derzeit sind die Tiere namens Coco und Poyraz im Tierheim Heidelberg untergebracht. Richter André Merz erklärte im Urteil am Montag, dass sie "eingezogen" werden und nicht an den Halter zurückgegeben werden. Doch was bedeutet das?

Die Stadt Leimen distanziert sich von Medienberichten, nach denen das kommunale Ordnungsamt über den Verbleib der Kampfhunde zu entscheiden habe: "Das kann ich nicht bestätigen", erklärte am Dienstag Pressesprecher Swen Bauer auf RNZ-Nachfrage. Demnach erwarte die Stadt, dass die Staatsanwaltschaft ihr die schriftliche Urteilsbegründung vorlege. "Dann werden wir das prüfen", so Bauer weiter.

"Das trifft so nicht ganz zu", erklärte dazu auf Anfrage Tim Haaf, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Heidelberg. "Die Entscheidungshoheit liegt bei uns." Zunächst müsse aber abgewartet werden, bis das Urteil rechtskräftig ist. Sollte kein Rechtsmittel eingelegt werden, wäre das ab dem nächsten Montag der Fall.

Dann ist die Staatsanwaltschaft als "Vollstreckungsbehörde" genauso wie bei eingezogenen Gegenständen zuständig, über die Zukunft der Hunde zu bestimmen. "Wir brauchen dazu aber die Expertise von anderen Behörden."

Daher werde die Staatsanwaltschaft vermutlich das Veterinäramt und die Polizeihundestaffel um deren Einschätzung zu Coco und Poyraz bitten, etwa über die Frage nach einem Wesenstest. "Ob wir auch noch das Leimener Ordnungsamt oder zum Beispiel das Regierungspräsidium anhören, weiß ich nicht", so Haaf. Daher könne derzeit noch gar keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Hunde "in eine neue Familie" kämen oder etwa eingeschläfert würden.

Das Tierheim Heidelberg gibt indes auch auf mehrfache Nachfrage keine Auskunft. Etwa über Verhalten oder Zustand der Tiere will die Einrichtung keine Angaben machen.

Update: 17. Dezember 2019, 22.35 Uhr


Von Lukas Werthenbach

Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. Mutter und Freundinnen weinten bitterlich, er selbst nahm das Urteil nahezu regungslos hin: Weil er zwei Kampfhunde am Pfingstmontag auf einen damals 15-Jährigen hetzte, ist ein 17-Jähriger gestern vor dem Landgericht Heidelberg zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Zwei 22-Jährige wurden zu Bewährungsstrafen und Schmerzensgeldzahlungen verurteilt.

Fernsehkameras, Reporter und Dutzende weitere Zuschauer: Sie alle versammelten sich am Montag in Saal 1 des Landgerichts, um das mit Spannung erwartete Urteil im "Kampfhunde-Prozess" zu hören. Wie schon an den anderen Verhandlungstagen erschien der seit Juli in Untersuchungshaft sitzende 17-Jährige wieder in Fußfesseln. Diesmal aber wohl mit der Hoffnung, diese wenige Minuten später abgenommen zu bekommen – und das Gerichtsgebäude mit einer Bewährungsstrafe verlassen zu dürfen. Doch es kam anders.

Hintergrund

> Die Kampfhunde-Attacke begann schon Wochen vor dem eigentlichen Angriff: Im April lässt der damals 16-jährige Hauptangeklagte einen der beiden Kampfhunde – noch im Welpenalter – mit lockerer Leine am späteren Opfer hochspringen, um diesem Angst einzujagen. Dabei zerreißt

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> Die Kampfhunde-Attacke begann schon Wochen vor dem eigentlichen Angriff: Im April lässt der damals 16-jährige Hauptangeklagte einen der beiden Kampfhunde – noch im Welpenalter – mit lockerer Leine am späteren Opfer hochspringen, um diesem Angst einzujagen. Dabei zerreißt das Tier das T-Shirt des 15-Jährigen. Am Pfingstmontag trifft dieser mit Gleichaltrigen auf Fahrrädern im Feld bei St. Ilgen auf zwei der drei Angeklagten mit den zwei nicht angeleinten Kampfhunden. Auf die Bitte eines der Radfahrer halten der 16-Jährige und sein 22-jähriger Begleiter jeweils einen Hund am Halsband fest. Als die Gruppe das Duo mit den Hunden passiert hat, ruft der 15-Jährige in Anspielung an den früheren Vorfall zu dem Hund namens Coco: "Diesmal kannst du mir nichts tun!" Der Hauptangeklagte reagiert darauf, indem er Coco mit dem Kommando "Geh!" loslässt und seinen Begleiter anweist, mit dem anderen Hund namens Poyraz dasselbe zu tun. Die Tiere rennen dem Jugendlichen hinterher, holen ihn ein und reißen ihn vom Fahrrad. Mit ihren Bissen fügen sie ihm schwere und laut Gericht "zumindest kurzzeitig lebensgefährliche" Verletzungen zu. Er verliert einen Teil seiner Nasenspitze, seine Ohren werden ebenso durchtrennt wie die Streckmuskulatur seines rechten Arms. Noch heute leidet er unter Schmerzen und Angstzuständen. luw

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"Die Familie hatte die Hoffnung, dass er noch vor Weihnachten nach Hause kommt", sagte seine Rechtsanwältin Andrea Combé nach dem Urteil. Bekanntlich hatte die Verteidigung auch für den Hauptangeklagten auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Combé erklärte, dass die Haftstrafe nach ihrem persönlichen Gefühl "wegen des öffentlichen Drucks" nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sei. Sie erwägt eine Revision, dem Vernehmen nach sind die Chancen auf Erfolg dieses Rechtsmittels aber gering.

"Diese Tat ist nicht plötzlich vom Himmel gefallen", sagte der Vorsitzende Richter André Merz in der Urteilsbegründung. "Sondern es ist schon vorher vieles in Schieflage geraten." Das Gericht sieht bei dem jungen Mann einen "hohen Erziehungsbedarf", wobei dessen soziales Umfeld "das Abgleiten zuvor in keiner Weise verhindert hat." Demnach sei eine Bewährungsstrafe "nicht möglich". Er habe oft die Schule geschwänzt und "ließ sich nicht einmal davon beeindrucken, dass ihn die Polizei zur Schule bringen musste". In "großer Sorglosigkeit" habe der 17-Jährige mehrere pädagogische Hilfsangebote abgelehnt. Auch gilt es laut Gericht als erwiesen, dass er die Hunde im Vorfeld der Attacke öfter "zum Spaß bewusst aggressiv" stimmte. Zudem habe er selbst "teilweise Angst" vor den Hunden gehabt. Dass insbesondere der Rüde "unberechenbar" sei, habe der Hauptangeklagte gewusst.

Tim Haaf, Sprecher der Heidelberger Staatsanwaltschaft, erklärte auf RNZ-Nachfrage den Unterschied zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht: "Bei Jugendstrafen geht es um ein Nebeneinander von Erziehungsgedanke und Vergeltung." Dagegen gelte für Erwachsene ein schärferes Strafmaß, weil dieses auch auf eine "abschreckende Wirkung" vor weiteren Rechtsverletzungen abziele.

Mit der Haftstrafe für den 17-Jährigen verbindet das Gericht die Hoffnung, dass er im Jugendgefängnis seinen Hauptschulabschluss nachholt. In diesem Fall müsste der türkischstämmige St. Ilgener laut Richter Merz wohl "nicht die vollen zweieinhalb Jahre absitzen". Positiv angerechnet wurde dem Hauptangeklagten, dass er ein "umfassendes, sich selbst belastendes Geständnis" ablegte und sich reuig zeigte. "Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihren Worten Taten folgen zu lassen", sagte Merz in dessen Richtung.

Den 22-jährigen Hundehalter und Bruder des 17-Jährigen hält das Gericht wegen "grob fahrlässiger Körperverletzung" für schuldig, insbesondere weil er seine "Sorgfaltspflicht" verletzte. Er war bei dem Angriff nicht dabei. Und er habe die Tiere laut Vertrag zwar als "American Bullys" gekauft, die "in der Polizeiverordnung nicht als Kampfhunde aufgeführt sind". Spätestens nach dem Hinweis durch die Stadt Leimen wenige Tage vor der Attacke aber hätte der Halter laut Merz "die Betreuung durch einen Minderjährigen beenden und einen Maulkorb anschaffen müssen". Auch für den 22-Jährigen wirkte sich strafmildernd aus, dass seine Familie bereits 10 000 Euro Schmerzensgeld angezahlt hatte.

Ebenfalls "grob fahrlässig" handelte laut Urteil der 22-jährige Begleiter des Hauptangeklagten. Er habe einen der Hunde losgelassen, obwohl ihm bewusst gewesen sein müsse, dass er die "Verfolgung aufnehmen würde".

Die derzeit im Tierheim Heidelberg untergebrachten Hunde gehen nicht an die Familie zurück. Sie werden laut Urteil "eingezogen".

Update: 16. Dezember 2019, 21.45 Uhr


Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. (luw) Im Kampfhunde-Prozess ist am Montagvormittag das Urteil gefallen. Der 17-jährige Hauptangeklagte wurde vor dem Landgericht Heidelberg wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Seit Anfang Juli saß er bereits in Untersuchungshaft. Er hatte am diesjährigen Pfingstmontag zwei Kampfhunde der Rasse American Staffordshire Terrier im Feld nördlich von St. Ilgen auf einen damals 15-Jährigen gehetzt. Dieser erlitt lebensbedrohliche Bissverletzungen unter anderem im Gesicht. 

Begleitet wurde der Verurteilte dabei von einem 22-Jährigen, der bei der Tat einen der beiden unangeleinten Hunde am Halsband festhielt und diesen auf Kommando des 17-Jährigen ebenfalls losließ. Der "Begleiter" gab als Mitangeklagter vor Gericht an, die Hunde bis dato nicht gekannt zu haben. Er habe die Folgen seines Handelns nicht absehen können. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Er muss außerdem 1000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

Der Verteidiger des 17-Jährigen sprach von einem ausgewogenen und vorzüglichen Urteil. Seine Verteidigerin will jedoch Revision einlegen. Sie habe den Eindruck, das Urteil sei unter dem Druck der Öffentlichkeit so ausgefallen. Die "Nachreife" des jungen Mannes, der nach anfänglichen Schuldzuweisungen an das Opfer im Prozess Verantwortung für sein Tun übernommen habe, müsse gerade im Jugendstrafrecht gewürdigt werden.

Richter Merz bescheinigte dem 17-Jährigen hingegen Sorglosigkeit, fehlende Empathie und erhebliche Erziehungsdefizite, die sich in dem Vorfall manifestiert hätten. Er habe nach einer lückenhaften Schullaufbahn nun die Chance, in der Haft den Hauptschulabschluss nachzuholen: "Die Zeit der Ausreden ist vorbei."

Die beiden Tiere gehörten dem 22-jährigen Bruder des Hauptangeklagten, der bei der Tat nicht dabei war. Er verstieß aber gegen zahlreiche Auflagen für die Haltung von Kampfhunden. Das Gericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung ebenfalls zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld. Seine Familie hatte bereits 10.000 Euro an das Opfer gezahlt.

Nach RNZ-Informationen gilt es als wahrscheinlich, dass die derzeit im Tierheim Heidelberg untergebrachten Tiere eingeschläfert werden. Über den Umgang mit den beiden Kampfhunden entscheidet das Ordnungsamt in Leimen. Nach dessen Angaben befinden sich die American-Staffordshire-Terrier noch im Tierheim.

Sie waren von der Staatsanwaltschaft Heidelberg als Beweismittel im Prozess gegen den Hundehalter, den Hundeführer und dessen Begleiter vor dem Landgericht Heidelberg beschlagnahmt und eingezogen worden. Das Ordnungsamt der Stadt Leimen will sich für einen Beschluss auf die Urteilsbegründung des Landgerichts Heidelberg vom Montag stützen. Dies gelte insbesondere für die Frage, ob der wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte Hundehalter befähigt ist, generell einen Hund oder die konkreten Kampfhunde zu halten.

Zum anderen sei der weitere Umgang mit dem Rüden und der Hündin auf Grundlage der Urteilsbegründung zu klären. Dazu sollen auch die Meinung des zuständigen Veterinärs und der Polizeihundestaffel eingeholt werden.

Der Leimener Gemeinderat hatte kürzlich - auch unter dem Eindruck der Hundeattacke - eine Kampfhundesteuer von jährlich 612 Euro ab kommenden Jahr beschlossen. Ausnahmen sind 30 Bestandshunde im Gemeindegebiet. Mit dieser Steuerhöhe liege man in der Region nicht an der Spitze, sagte ein Sprecher der Stadt. Die einfache Hundesteuer beträgt 96 Euro im Jahr.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Angeklagten haben ab heute eine Woche Zeit, um eine Revision zu beantragen.

Update: Montag, 16. Dezember 2019, 17.54 Uhr


Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. (bmi) Dreieinhalb Jahre Haft wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung für den 17-jährigen Hauptangeklagten, je ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung für die beiden 22-jährigen Mitangeklagten: Das sind die Strafen, die Staatsanwältin Mariella Beimgraben im "Kampfhundeprozess" (siehe auch Kasten rechts) im Heidelberger Landgericht forderte. Dort wurden am Mittwoch auch die Plädoyers der Verteidiger gehalten. Der vorsitzende Richter Andre Merz kündigte das Urteil für Montagvormittag an.

Vertreter der Verteidigung: Andrea Combé ... Foto: vaf

Die Staatsanwältin befand den damals 16-Jährigen für schuldig, am Pfingstmontag nahe der Probsterwaldsiedlung zwei Kampfhunde der Rasse American Staffordshire Terrier auf einen damals 15-Jährigen gehetzt zu haben, der dort mit drei Freunden auf dem Fahrrad unterwegs war. Es sei laut Beimgraben "reinem Glück und Zufall" zuzuschreiben, dass das Opfer bei der Attacke nicht getötet wurde. Es zog sich dabei eine "Vielzahl markanter Narben" zu, sei erheblich und dauerhaft entstellt und leide unter posttraumatischen Folgen.

... und Peter Slania, die Anwälte des Hauptangeklagten. Foto: vaf

Der Hauptangeklagte habe diese Verletzungen nicht beabsichtigt. "Dass sie ihn nahezu zerfleischen würden, das wollte er nicht", so Beimgraben. Er habe aber Hunde als Machtmittel benutzt und billigend in Kauf genommen, dass sei das Opfer beißen. Jagdinstinkt und Unberechenbarkeit der Hunde seien ihm bewusst gewesen.

Strafmildernd wirken sich das Geständnis, die Entschuldigung, die teils schon erfolgte Zahlung von Schmerzensgeld, das Fehlen von Vorstrafen sowie das beherzte Eingreifen im Tatverlauf aus. Der 16-Jährige habe ebenso wie sein 22-jähriger Begleiter auf Weibchen Coco und Rüde Poyraz eingetreten und eingeschlagen, um das Opfer aus der gefährlichen Lage zu befreien. Die geforderte Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monate biete gerade in der Justizvollzugsanstalt die Möglichkeit, mit dem Angeklagten zu arbeiten und den nötigen Rahmen für einen Schulabschluss zu schaffen, meinte Beimgraben.

Staatsanwältin Mariella Beimgraben hielt ihr Plädoyer. Foto: vaf

Für eine Freiheitsstrafe über zwei Jahre auf Bewährung plädierten dagegen Andrea Combé und Peter Slania. Die beiden Verteidiger betonten vor allem die positive Weiterentwicklung und "unheimliche Nachreife" ihres Mandanten in den nunmehr fünf Monaten Untersuchungshaft. "Seine Reue ist echt, seine Entschuldigung kommt von Herzen und er hat alles getan, um rasche Hilfe zu leisten", betonte Slania. Er sehe eine positive Sozialprognose.

Combé erörterte indes noch einmal Details des Tatverlaufs. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der 16-Jährige und sein 22-jähriger Begleiter unmittelbar dem Opfer zu Hilfe eilten, als sie den Ernst der Lage erkannt hatten. Zudem sei das Motiv des 16-Jährigen gewesen, dem 15-Jährigen Angst machen zu wollen. Mit den schwerwiegenden Verletzungsfolgen der spontanen Entscheidung habe ihr Mandant nicht rechnen können und müssen, so Combé.

Hintergrund

Brüder drückten ihr Leid aus

Der Hauptangeklagte drückte am vierten Verhandlungstag erneut Reue aus. "Mir tut der Vorfall unendlich leid", so der 17-Jährige. Er schäme sich für sein

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Brüder drückten ihr Leid aus

Der Hauptangeklagte drückte am vierten Verhandlungstag erneut Reue aus. "Mir tut der Vorfall unendlich leid", so der 17-Jährige. Er schäme sich für sein verantwortungsloses Verhalten. "Ich bitte um eine Chance, mir ein Leben in Freiheit aufzubauen." Sein 22-jähriger Bruder und Mitangeklagter entschuldigte sich dafür, was alle Beteiligten in den vergangenen fünf Monaten durchmachen mussten. "Ich fühle mich extrem schuldig." Schwere Vorwürfe gegen die Brüder erhob indes Staatsanwältin Mariella Beimgraben: Sie hätten die beiden Tiere zu Wesen gemacht, die in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.

Im falschen Gerichtssaal

Auch zu den Plädoyers war der Sitzungssaal 1 im Heidelberger Landgericht wieder gut gefüllt. Familienangehörige, Freunde und Mitschüler des Hauptangeklagten verfolgten das Geschehen. In ihren Ausführungen unterbrochen wurde die Staatsanwaltschaft vom Beteiligtem eines anderen Prozesses. Der platzte in das Verfahren hinein, redete auf Richter Sebastian Untersteller ein, ehe ihm dieser erklärte, dass er sich im Saal verirrt hatte.

Auf Maulkorbpflicht hingewiesen?

Auch die Rolle der Stadt Leimen rückte erneut in den Blickpunkt. Weil aus der Nachbarschaft Zweifel an der Rasse laut geworden waren, hatte der 22-jährige Hundebesitzer wenige Tage vor der Attacke Besuch von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes bekommen. Sein Verteidiger Seán Hörtling meldete Zweifel an, ob der Stadtmitarbeiter dabei explizit auf eine Maulkorbpflicht hingewiesen habe.

So schnell sind Hunde

Mehr als 30 und nicht knapp zehn Meter lagen zwischen dem beiden Hunden und dem späteren Opfer, als diese von der Leine gelassen wurden. Diese Meinung vertritt Andrea Combé, Verteidigerin des Hauptangeklagten. Um dies zu beweisen, führte sie Laufzeiten von Hunden über 100 Meter auf: Ein Pudel benötige 5,7, eine dem Leimener Hunden vergleichbare Bordeauxdogge 7,9 Sekunden. Hätte der Abstand nur knapp zehn Meter betragen, wären die Hunde somit sofort und nicht erst nach 384 Metern am späteren Opfer dran gewesen.

Machtkämpfe und Meutereien

Peter Slania, schilderte seine Eindrücke, die er als Rechtsanwalt von der Justizvollzugsanstalt Adelsheim gemacht hat, in der sein 17-jähriger Mandant seit Juli in Untersuchungshaft sitzt. Früher sei man sich dort wie in einem "goldenen Käfig" vorgekommen, bei einem Besuch vor einem Jahr sei ihm aber von "täglichen Machtkämpfen und Gefangenenmeutereien mit schlimmsten Folgen" berichtet worden. bmi

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Den 22-jährigen Begleiter sah die Staatsanwältin schuldig der fahrlässigen Körperverletzung. Er ließ auf Anweisung des 16-Jährigen den Rüden los. Ihm war zwar das Wesen der Hunde unbekannt, aber alleine durch Aussehen und Verhalten der Tiere wäre erkennbar gewesen, dass der 15-Jährige verletzt werden könne. "Er hat nicht gegen Sorgfaltspflicht verstoßen, keine Verletzung billigend in Kauf genommen", meinte dagegen sein Verteidiger Jens Klein und plädierte auf Freispruch.

Der ebenfalls 22-jährige Hundehalter und Bruder des Hauptangeklagten war zwar bei dem Vorfall nicht dabei. Er sei aber der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, weil er seinem minderjährigen Bruder das Ausführen der Hunde ohne Leine und Maulkorb erlaubte und nahezu gegen alle Vorschriften verstieß, wie die Staatsanwaltschaft ausführte. An der fahrlässigen Körperverletzung gebe es nichts zu rütteln, gab auch sein Verteidiger Seán Hörtling zu. Zum Tatzeitpunkt habe aber niemand gewusst, um was für eine Rasse es sich bei den Tieren handle. Dies sei ebenso zu berücksichtigen wie die Straffolgen, sodass der Anwalt auf eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auf Bewährung plädierte.

Update: Mittwoch, 11. Dezember 2019, 19.50 Uhr


Von Lukas Werthenbach

Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. In Todesangst hielt er am Boden liegend den rechten Arm vor seinen Hals, als Schutz vor den beißwütigen Kampfhunden – und er rettete damit vermutlich sein eigenes Leben: Welche Verletzungen die beiden Tiere der Rasse American Staffordshire Terrier dem damals 15-jährigen Opfer am Pfingstmontag im Feld bei der Probsterwaldsiedlung zugefügt hatten, schilderte gestern ein Rechtsmediziner vor dem Heidelberger Landgericht. Demnach hatte der Jugendliche wohl auch Glück, die Attacke zu überleben. In dem Prozess wegen Körperverletzung gegen drei Männer im Alter zwischen 17 und 22 Jahren ist die Beweisaufnahme nun abgeschlossen; am morgigen Mittwoch sollen die Plädoyers folgen.

Hintergrund

Tierquälerei auf Video

Die Polizei hat unter anderem die Handys der Angeklagten ausgewertet. Nach Aussage eines ermittelnden Beamten vor Gericht befand sich auf dem Smartphone des 22-jährigen Halters der Kampfhunde ein "Tierquäler-Video"

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Tierquälerei auf Video

Die Polizei hat unter anderem die Handys der Angeklagten ausgewertet. Nach Aussage eines ermittelnden Beamten vor Gericht befand sich auf dem Smartphone des 22-jährigen Halters der Kampfhunde ein "Tierquäler-Video" unbekannten Ursprungs, das dem Angeklagten zugesendet worden sei: "Darauf hält ein Mann einen Hund fest und schlägt ihm mit der Faust auf den Kopf, bis der Hund aus dem Maul oder der Nase blutet und daran wohl verendet", sagte der Beamte.

Probleme mit der Schule

Der 17-jährige Hauptangeklagte sagte auf Fragen des Gerichts, dass er vom vierten bis zum achten Schuljahr zusätzlich Förderunterricht bekommen habe. Er gab zu, seit der siebten Klasse regelmäßig nicht zur Schule gegangen zu sein. Deshalb habe ihn "öfter" auch die Polizei kontaktiert. Den Förderunterricht habe er ab der neunten Klasse abgelehnt, "weil ich es alleine versuchen wollte".

Schwänzende Unterstützer

Angehörige und Freunde der Angeklagten haben den bisherigen Prozess im Zuschauerraum des Gerichtssaals verfolgt. So wohnten der Verhandlung an einem Werktag morgens um 10 Uhr auffällig viele Jugendliche bei. Auf RNZ-Nachfrage erklärten sie, dass sie Freunde des Angeklagten seien und sich für die Schule hätten krankschreiben lassen, um vor Ort dabei zu sein.

Zeuge beschimpfte Angeklagten

Wie gestern bekannt wurde, hat ein als Zeuge geladener 16-Jähriger den Begleiter des Hauptangeklagten am Rande des Prozesses beschimpft: "Ich hasse Dich und hoffe, dass Du ins Gefängnis kommst." Der Mitangeklagte erklärte bereits, nach dem "Vorfall" anonyme Drohnachrichten bekommen zu haben. Deshalb habe er sich einen Schlagring und einen Baseballschläger zugelegt.

Beschuldigter betet

Der Hauptangeklagte entschuldigte sich beim Opfer und räumte ein, "absolut falsch gehandelt" zu haben. Zudem erklärte er, dass er während seiner Untersuchungshaft stets das im Gefängnis stattfindende Freitagsgebet nutze, um für den Geschädigten zu beten. luw

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Abgesehen von den psychischen Folgen und noch immer zu beklagenden Schmerzen wird das Opfer auch beim Blick auf den eigenen Körper stets an diesen blutigen Angriff erinnert werden. "Die Narben werden bis zu seinem Lebensende zu sehen sein", erklärte ein Rechtsmediziner. So etwa die bis zu fünf Zentimeter langen Verletzungen an Hinterkopf und Nacken, die der Jugendliche erlitt. Auch im Gesicht, am vorderen Hals, im Hüftbereich und am Unterarm entstanden durch Zähne und Krallen der Tiere zahlreiche "teils lineare, teils unregelmäßige Hautdurchtrennungen". Dies erläuterte der Mediziner dem Gericht anhand von Fotos aus der Klinik. "Und ein Teil der Nasenspitze fehlte schlicht", sagte er weiter. Zudem seien beide Ohrmuscheln eingerissen. Das zuvor von einem Experten beschriebene Kampfhund-typische "Beutefangverhalten" werde an einigen Verletzungen deutlich, fügte der Rechtsmediziner hinzu.

Als der Junge seine Kehle mit dem Arm vor den Tieren schützte, zertrennten diese ihm die Streckmuskulatur des Unterarms vollständig. Aufgrund der übermittelten Laborwerte und der Zeugenaussagen über den Blutverlust geht der Rechtsmediziner davon aus, dass der damals 15-Jährige "in akuter Lebensgefahr" geschwebt habe. Er fügte hinzu, dass es wegen der Verlegung des Opfers von einer Heidelberger Klinik in die BG Unfallklinik Ludwigshafen "eine Lücke in der Dokumentation der Herz-Kreislauf-Stabilität" gebe.

Einblicke in das Leben der türkischstämmigen Familie, in der die beiden Hunde lebten, gab gestern vor Gericht eine 21-Jährige: Sie lebte zwei Jahre lang als Pflegetochter in dem Haushalt, in dem auch der 17-jährige Hauptangeklagte und dessen 22-jähriger Bruder wohnen. Letzterer ist der Halter der Hunde. "Vor Poyraz hatten viele Angst, er war aggressiv", sagte die Zeugin über den Rüden der beiden Kampfhunde aus; "Coco war lieb", lautete ihre Sicht auf das Weibchen. Insbesondere der 17-Jährige habe öfter mit den Tieren "Kampf gespielt", indem er ihnen die "Schnauze zugehalten" oder sie "aus Spaß" angewiesen habe, an einem Menschen hochzuspringen. Demnach hätten die Hunde aber ebenso zuverlässig auf Zuruf damit aufgehört, sagte die junge Frau.

Außerdem gab ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe seine Einschätzung zum Hauptangeklagten ab. Er schlug vor, eine etwaige Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen und diese an mehrere Auflagen zu knüpfen. Das Urteil in dem Prozess wird am Montag, 16. Dezember, erwartet.

Update: 10. Dezember 2019, 6 Uhr


Von Lukas Werthenbach

Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. Im Prozess um die St. Ilgener Kampfhunde-Attacke von Pfingsten sind zwei Verhandlungstage vorbei. Drei junge Männer zwischen 17 und 22 Jahren sind unter anderem wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Vor dem Heidelberger Landgericht wurden bisher neun Zeugen gehört, Kaufverträge und Berichte wurden verlesen sowie Videos gezeigt. Drei weitere Prozesstage sind noch angesetzt; demnach würde das Urteil am Montag, 16. Dezember, fallen. Die RNZ zieht eine Zwischenbilanz.

Hintergrund

> Die Kampfhunde-Attacke beginnt schon Wochen vor dem eigentlichen Angriff: Im April lässt der damals 16-jährige Hauptangeklagte einen der beiden Kampfhunde – noch im Welpenalter – mit lockerer Leine am späteren Opfer hochspringen, um diesem Angst einzujagen. Dabei

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> Die Kampfhunde-Attacke beginnt schon Wochen vor dem eigentlichen Angriff: Im April lässt der damals 16-jährige Hauptangeklagte einen der beiden Kampfhunde – noch im Welpenalter – mit lockerer Leine am späteren Opfer hochspringen, um diesem Angst einzujagen. Dabei zerreißt das Tier das T-Shirt des 15-Jährigen. Am Pfingstmontag trifft dieser mit Gleichaltrigen auf Fahrrädern im Feld bei St. Ilgen auf zwei der drei Angeklagten mit den zwei nicht angeleinten Kampfhunden. Auf die Bitte eines der Radfahrer halten der 16-Jährige und sein 22-jähriger Begleiter jeweils einen Hund am Halsband fest. Als die Gruppe das Duo mit den Hunden passiert hat, ruft der 15-Jährige in Anspielung an den früheren Vorfall zu dem Hund namens Coco: "Diesmal kannst du mir nichts tun!" Der Hauptangeklagte reagiert darauf, indem er Coco mit dem Kommando "Geh!" loslässt und seinen Begleiter anweist, mit dem anderen Kampfhund dasselbe zu tun. Die Tiere rennen dem Jugendlichen hinterher, holen ihn ein und reißen ihn vom Fahrrad. Mit ihren Bissen fügen sie ihm schwere Verletzungen zu. luw

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Laut Anklage fassten der heute 17- und der 22-Jährige den "gemeinschaftlichen Tatentschluss, die Hunde hinter dem Geschädigten her zu hetzen und ihm eine Lektion zu erteilen." Demnach hätten die Angeklagten "zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte ... angesichts der rassespezifischen und anerzogenen Gefährlichkeit der American Staffordshire Terrier auch lebensbedrohlich ... verletzt würde." Zwar haben sich die Angeklagten beim Opfer entschuldigt und ihr Bedauern ausgedrückt. Voll geständig im Sinne der Anklage sind sie aber nicht. "Mir war klar, dass sie ihn kratzen oder zwicken", sagte der Hauptangeklagte vor Gericht, "aber nicht, dass sie ihn in dem Ausmaß verletzen."

Rechtsanwältin Andrea Combé, die den 17-Jährigen verteidigt, erklärte auf RNZ-Anfrage: "Mein Mandant hat den sogenannten Eventualvorsatz eingeräumt. Für den Tatbestand der schweren Körperverletzung reicht es, dass man leichtfertig verkennt, dass auch Schlimmeres passieren kann." Der 22-Jährige betont indes, die Hunde bis dato überhaupt nicht gekannt zu haben. Er habe das Kommando des 17-Jährigen "nicht zu interpretieren" gewusst und gedacht, er solle den Hund loslassen, damit dieser spielen gehe.

Großen Raum nimmt bisher vor Gericht die Frage ein, ob die zwei Angeklagten gleich nach Loslassen der Hunde so schnell wie möglich hinterherrannten, um sie einzufangen. Die Ermittler versuchten die Szene unter anderem mit Drohnenkamera und Stoppuhr zu rekonstruieren, indem ein Polizist die entsprechende Strecke von mehreren Hundert Metern auf dem Feldweg entlangrannte. "Das ist entscheidend für die Strafzumessung", erklärte Staatsanwältin Mariella Beimgraben auf Nachfrage. Der 17-Jährige gab vor Gericht an, mit seinem Begleiter sofort losgerannt zu sein, als er gemerkt habe, dass die Hunde nicht mehr zurückzurufen seien. Zwischendurch seien sie aber langsamer gelaufen, weil sie "außer Atem waren" und kurz dachten, die Gruppe der Radfahrer sei entkommen.

Laut einem Sprecher des Landgerichts sollen am Montag neben einem Sachverständigen ein Polizeibeamter und vier Zeugen "aus dem Umfeld der Familie" angehört werden, in der die Hunde lebten. Dabei soll es Beimgraben zufolge auch um die Vorgeschichte der Attacke und um das "Nach-Tatverhalten" der Angeklagten gehen.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt ist der 22-jährige Bruder des Hauptangeklagten als Halter der Hunde. Er war bei dem Angriff nicht anwesend.

Update: 6.Dezember 2019, 20 Uhr


Von Lukas Werthenbach

Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. "Die beißen den!" Panische Rufe sind auf dem Video zu hören, das die Kampfhunde-Attacke im Feld bei der Probsterwaldsiedlung zeigt. Erstellt wurde es von einem Jugendlichen, der sich selbst auf einem Fahrrad sitzend mit dem Handy filmt. Sekunden vorher noch lacht er in die Kamera – amüsiert darüber, wie im Hintergrund zwei Hunde der Rasse "American Staffordshire Terrier" hinter seinem ebenfalls radelnden Freund herrennen. Als die Tiere diesen zu Boden reißen, ist der Spaß vorbei. Der Junge mit dem Handy springt vom Rad, das Video endet.

Hintergrund

Aus dem Gerichtssaal

> Schmerzensgeld und ein Essen

Bereits am ersten Tag des "Kampfhunde-Prozesses" erklärte Peter Slania, Rechtsanwalt des 17-jährigen Hauptangeklagten, dass er in der Mittagspause 10.000

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Aus dem Gerichtssaal

> Schmerzensgeld und ein Essen

Bereits am ersten Tag des "Kampfhunde-Prozesses" erklärte Peter Slania, Rechtsanwalt des 17-jährigen Hauptangeklagten, dass er in der Mittagspause 10.000 Euro als Schmerzensgeld-Anzahlung an die Vertretung des Nebenklägers übergeben habe. Nebenkläger ist das heute 16-jährige Opfer des Angriffs. Nach RNZ-Informationen handelte es sich um Bargeld. Zudem bietet der mitangeklagte Hundehalter als "Schritt zur Versöhnung" unter anderem an, das Opfer und dessen Familie zu einem Restaurantbesuch einzuladen – um zu ermöglichen, dass sie das Geschehene "besser verkraften".

> Opfer leidet noch psychisch

Das Opfer der Attacke erklärte, dass es in Folge der Verletzungen noch unter Schmerzen am Ohr und am Arm leide. Außerdem habe der Jugendliche immer wieder Angstzustände. "Ich höre manchmal Hundeschritte und das Kratzen der Krallen", sagte der 16-Jährige.

> "Bock auf Menschenfleisch"?

Bedeutend für das Strafmaß könnte noch eine mögliche Äußerung des Hauptangeklagten werden. Laut Zeugen habe dieser wenige Minuten nach der Attacke als Antwort auf die ähnliche Aussage eines Bekannten gesagt: "Ja, die Hunde hatten jetzt halt Bock auf Menschenfleisch."

> Hunde müssen wohl sterben

Viele fragen immer wieder nach dem Verbleib der beiden Hunde. Die RNZ erfuhr gestern von Verfahrensbeteiligten, dass die derzeit in einem Tierheim als "beschlagnahmte Beweismittel" untergebrachten Vierbeiner nach dem Urteil wahrscheinlich eingeschläfert werden.

> Mutter der Angeklagten weinte

Eine sichtbare Belastung ist der Prozess auch für die Mutter von zwei der drei Angeklagten. Als sich der 17- und der 22-Jährige vor Gericht persönlich bei dem Opfer entschuldigten, brach sie im Zuschauerraum in Tränen aus.

> Ausführlicher Kaufvertrag

Unter anderem wurde der vollständige Vertrag über den Kauf der Hunde vorgelesen. Dies dauerte länger als die Verlesung der Anklage. luw

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Diese verstörenden Szenen vom diesjährigen Pfingstmontag wurden am Mittwoch am Landgericht Heidelberg im Prozess gegen drei junge Männer gezeigt, die sich unter anderem wegen schwerer Körperverletzung verantworten müssen. Am zweiten Prozesstag wurden die ebenfalls jugendlichen Begleiter des heute 16-jährigen Opfers als Zeugen angehört. Dabei wurde deutlich, dass neben dem 17-jährigen Hauptangeklagten auch die Gruppe um das Opfer den Ernst der Lage erst begriff, als der Jugendliche blutüberströmt am Boden lag. Der Hauptangeklagte soll die Hunde absichtlich auf ihn gehetzt haben – in dem Wissen darüber, dass der Attackierte nach vorausgegangenen Vorfällen mit denselben Tieren Angst vor ihnen hatte.

Am Mittwoch versuchte das Gericht zu ermitteln, wie schnell die beiden Angeklagten – die mit den Kampfhunden am Tag des Angriffs unterwegs waren – nach Loslassen der Tiere bei dem Opfer sein konnten. Widersprüchliche Zeugenaussagen lassen bisher nur Vermutungen zu, ob der 17- und der 22-Jährige sofort losrannten, um dem Opfer zu helfen – oder ob sie die rennenden Hunde möglicherweise zunächst nur gemächlich verfolgten. So ermittelte die Polizei bereits, dass der 22-Jährige per Handy eine Sprachnachricht an eine Freundin schickte, nachdem die Hunde "abgehauen" waren – aber bevor sie die Tiere mit Schlägen von dem Opfer trennten. Zudem wurde bekannt, dass der ältere Angeklagte den am Boden blutenden Jugendlichen fotografiert habe.

Um Rasse und Wesen der Tiere ging es im zweiten Teil dieses Prozesstages. Bekanntlich hatten Polizei und Ordnungsamt der Stadt Leimen bereits Wochen vor dem Angriff Kontakt zum nun mitangeklagten Hundehalter aufgenommen, der zudem der Bruder des Hauptangeklagten ist. Anlass waren Hinweise aus der Nachbarschaft, dass in dem St. Ilgener Haus der türkischstämmigen Familie zwei Kampfhunde gehalten würden.

Laut Kaufvertrag handelte es sich aber um "American Bullys", die nicht zu Kampfhunden zählen. Ein Mitarbeiter der Stadt Leimen erklärte als Zeuge, dass diese Rasse auch in den vom Halter ausgehändigten Impfpässen angegeben sei. Nach dem blutigen Angriff wurde diese Angabe durch einen Gentest widerlegt: Es handelt sich um die Rasse "American Staffordshire Terrier", die laut Gesetz zu den Kampfhunden zählt.

Ein Kommissar der Polizeihundestaffel habe die Familie zu Hause besucht und festgestellt, dass die Tiere in einem zu kleinen Raum gehalten worden seien. Außerdem erklärte der Polizist, dass diese Rasse instinktiv stärker dazu neige, eine Beute "zu hetzen, erlegen und zu fressen". Demnach hätten die Tiere auch den auf dem Fahrrad fliehenden Jugendlichen als "Beute" gesehen und ihn gezielt in Kopf und Hals gebissen.

Update: Mittwoch, 4. Dezember, 21.30 Uhr 


Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. (luw) Im "Kampfhunde-Prozess" gegen drei junge Männer werden am zweiten Prozesstag  am Mittwoch weitere Augenzeugen der Attacke auf einen damals 15-Jährigen angehört. Gleichaltrige Begleiter des Opfers sahen, wie die zwei Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier am Pfingstmontag dem Jugendlichen mehrmals in Gesicht und Oberkörper bissen. Die Gruppe war mit Fahrrädern im Feld nördlich von St.Ilgen unterwegs, als der 16-jährige Hauptangeklagte die beiden unangeleinten Kampfhunde vermutlich absichtlich auf das Opfer hetzte.

"Als die Hunde hinter uns herrannten, dachten wir erst, dass das nur Spaß wäre", sagte der 15-jährige Cousin des Opfers vor Gericht. "Aber als wir ihn am Boden liegen sahen, sind wir hingerannt. Da war alles voller Blut - ich dachte erst, er wäre tot", so der Jugendliche weiter. Ebenfalls am heutigen Mittwoch soll vor Gericht ein Video gezeigt werden, in dem einer der Jugendlichen den Angriff der Hunde vom Fahrrad aus filmte.

Die Anklage lautet unter anderem auf schwere Körperverletzung. Beim Prozessauftakt wurde bekannt, dass der damals 15-Jährige die schweren Verletzungen laut Anklage nur "durch Zufall" überlebt habe. Zudem sagte der Hauptangeklagte aus, dass er die Hunde schon öfter "aus Spaß" an anderen - auch am späteren Opfer - habe hochspringen lassen, um ihnen "Angst einzujagen". Er habe nicht damit gerechnet, dass dies solche Verletzungen zur Folge haben könne. Alle Angeklagten haben die Vorwürfe bereits eingeräumt.

Update: 4. Dezember 2019, 10.50 Uhr


Von Lukas Werthenbach

Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. In Fußfesseln wurde der 17-jährige Hauptangeklagte am Dienstag vor Dutzenden Journalisten und anderen Interessierten zum Auftakt des "Kampfhunde-Prozesses" vorgeführt. Gemeinsam mit einem 22-jährigen Begleiter muss er sich wegen schwerer Körperverletzung vor dem Heidelberger Landgericht verantworten: Er soll am Pfingstmontag nahe der Probsterwaldsiedlung zwei Kampfhunde der Rasse American Staffordshire Terrier auf einen damals 15-Jährigen gehetzt haben. Wegen fahrlässiger Körperverletzung ist zudem der ältere Bruder des 17-Jährigen angeklagt. Der ebenfalls 22-Jährige war bei der Attacke zwar nicht anwesend, ist aber der gesetzliche Halter der beiden Tiere.

Dass sich an jenem Montagabend im Juni schreckliche Szenen im Feld nördlich von St. Ilgen abgespielt haben müssen, wurde bereits mit den ersten Polizeiberichten deutlich. Erst gestern mit der Verlesung der Anklage aber offenbarte sich der Öffentlichkeit, dass der heute 16-Jährige Glück hatte, den Angriff überhaupt überlebt zu haben. Demnach erlitt das Opfer "schwerwiegende Verletzungen" unter anderem am Kopf, es verlor "Blut in lebensbedrohlichem Maße".

Auffällig viele junge Menschen saßen im gut gefüllten Zuschauerraum des Gerichtssaals. Dabei zeigte sich auch, dass Angeklagte und Opfer gemeinsame Freunde und Angehörige haben. So grüßten einige Begleiter des Geschädigten die jungen Männer auf der Anklagebank munter. Der 17-Jährige sitzt seit Anfang Juli in Untersuchungshaft. Drei Wochen nach dem Angriff wurde erst bekannt, dass er die unangeleinten Kampfhunde vermutlich absichtlich in Richtung des Jugendlichen gehetzt hatte. Zu Beginn des Prozesses gewährte das Gericht Einblick in die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten. Die beiden Brüder leben bis heute in ihrem türkischstämmigen Elternhaus in St. Ilgen. Der 22-Jährige arbeitet als Paketzusteller, sein Bruder stand kurz vor seinem Hauptschulabschluss, ehe er inhaftiert wurde.

Bereits Monate vor der verheerenden Bissattacke hatte einer der Hunde das spätere Opfer angegriffen, ihm dabei aber jeweils nur Kleidung zerrissen. Er habe von der Angst des Jungen vor den Hunden gewusst und sie "aus Spaß" mit lockerer Leine an ihm hochspringen lassen, sagte der Hauptangeklagte. "Einmal hat er das so lange gemacht, bis ich geweint habe", erklärte das Opfer. "Diesmal kannst Du mir nichts machen", habe dieses an Pfingstmontag zu einem der Tiere gerufen, nachdem er mit Freunden auf Fahrrädern das Duo der Angeklagten samt beider Hunde zufällig passiert hatte. Bis zu diesem Moment hielten der 17-Jährige und dessen 22-jähriger Begleiter jeweils ein Tier am Halsband fest. "Ich wollte ihm Angst einjagen", sagte der jüngere Angeklagte nun vor Gericht. Daher habe er einen Hund losgelassen und seinem Begleiter gesagt, er solle dasselbe mit dem anderen Tier tun. Der 22-Jährige beteuerte mehrmals, dass er die Hunde bis dato nicht kannte und nicht geahnt habe, welche Folgen dies haben könne.

Mit hoher Geschwindigkeit verfolgten beide Tiere die Radfahrer. Der damals 15-Jährige war der letzte in der Gruppe. Die Hunde rissen ihn mit Bissen in die Hose vom Fahrrad, zerrten ihn ins Gebüsch und bissen ihn laut Anklage über "mehrere Minuten". Das Duo rannte zunächst hinterher, dachte nach eigener Aussage aber dann, die Radfahrer seien entkommen. Erst als sie sich näherten, um die Hunde anzuleinen, sahen sie "überall Blut". Sie schlugen die Hunde mehrfach mit den Leinen, um sie vom Opfer zu trennen.

Alle drei geständigen Angeklagten baten den heute 16-Jährigen um Entschuldigung, die dieser annahm. Der 17-Jährige und sein damaliger Begleiter betonten, dass sie dem Opfer keine Verletzungen zufügen wollten. "Ich dachte mir schon, dass was passieren könnte, aber eher ein Kratzer oder so – aber nicht in diesem Ausmaß", sagte der Hauptangeklagte.

Update: Dienstag, 3. Dezember, 21 Uhr


Heidelberg/Leimen. (luwe) Im Heidelberger Kampfhundeprozess hat der Hauptangeklagte für die lebensgefährliche Attacke zweier American Staffordshire Terrier auf einen 15-Jährigen um Entschuldigung gebeten. Er sei leichtsinnig, unerfahren und überfordert im Umgang mit den jungen Hunden gewesen, sagte der 17-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht Heidelberg.

Der 17-jährige Hauptangeklagte erklärte, dass er die Kampfhunde schon öfter angeleint an anderen habe hochspringen lassen - "aus Spaß, um ihnen Angst einzujagen". Ihm sei aber nicht bewusst gewesen, dass dies derart schwere Verletzungen zur Folge haben könne.

Demnach kannte er das Opfer bereits vor der Attacke. Schon zweimal habe einer der Kampfhunde Kleidungsstücke des späteren Opfers beschädigt.

Die aggressiven Tiere hatten den damals 15-Jährigen am Pfingstmontag auf freiem Feld bei Leimen vom Rad gerissen und schwer verletzt. Teile seiner Nase und seiner rechten Ohrmuschel wurden abgerissen, die linke Ohrmuschel durchtrennt.

Die Anklage wirft dem 17-Jährigen und seinem 22-jährigen Begleiter schwere Körperverletzung vor. Ein weiterer 22-jähriger Angeklagter steht vor Gericht, weil er seinem jüngeren Bruder die beiden Tiere überlassen haben soll. Nur Erwachsene dürfen jeweils einen Kampfhund führen, der gesichert sein muss, wenn er noch keine Wesensprüfung bestanden hat. Die Hunde hatten keinen Maulkorb und waren nicht angeleint, als sie am Pfingstmontag über den Teenager herfielen.

Update: 3. Dezember 2019, 13 Uhr


Leimen. (dpa-lsw) Sie sollen zwei Kampfhunde auf einen Teenager gehetzt haben - dafür müssen sich zwei junge Männer vom kommenden Dienstag an vor dem Landgericht Heidelberg verantworten. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Anklage wirft dem 17- und dem 22-Jährigen gefährliche Körperverletzung vor.

Ein dritter 22-jähriger Angeklagter steht vor Gericht, weil er seinem jüngeren Bruder die beiden American Staffordshire Terrier zum Spazierengehen überlassen haben soll. Nur Erwachsene dürfen jeweils einen Kampfhund führen, der gesichert sein muss, wenn er noch keine Wesensprüfung bestanden hat. 

Die verbotswidrig weder mit Maulkorb noch mit Leine gesicherten aggressiven Tiere hatten den damals 15-Jährigen am Pfingstmontag auf freiem Feld bei Leimen vom Rad gerissen und schwer verletzt. Teile seiner Nase und seiner rechten Ohrmuschel wurden abgerissen, die linke Ohrmuschel durchtrennt. Der Bruder des Hundehalters und sein Begleiter sollen sich durch eine Bemerkung des Jungen provoziert gefühlt und beschlossen haben, ihm eine Lektion zu erteilen.

Daraufhin haben sie laut Anklage den Rüden und die Hündin auf den Jungen gehetzt, wobei der jüngere von beiden sie noch mit den Worten "Fass" und "Greif" angestachelt haben soll. Dem Hundehalter wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Sein Bruder sitzt in Untersuchungshaft.

Die Verhandlung der Jugendkammer ist auf fünf Termine bis Mitte Dezember anberaumt.

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