Halter verstieß gegen die Kampfhunde-Auflagen (plus Video)
15-jähriger Jugendlicher wurde von den Hunden vom Rad gerissen und ins Gersicht gebissen

Von Lukas Werthenbach
Leimen-St. Ilgen. Ein 15-Jähriger ist am Montagabend in der Probsterwaldsiedlung von zwei Kampfhunden angegriffen und schwer verletzt worden worden. Er kam mit Bissverletzungen im Gesicht und am Körper in eine Klinik. Laut Polizei hat nicht nur der Halter der beiden "American Stafford"-Mischlinge gegen mehrere Auflagen verstoßen, die für derart gefährliche Hunde gelten. Hinzu kommt, dass zum Zeitpunkt der Attacke nicht der angemeldete Halter selbst mit den Tieren unterwegs war, sondern dessen 16-jähriger Bruder. Gegen beide Brüder wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Zum Gesundheitszustand des Opfers konnte Polizeisprecher Dieter Klumpp am gestrigen Dienstag auf Nachfrage der RNZ nichts sagen. Er erklärte lediglich, dass der 15-Jährige "in einer Spezialklinik außerhalb von Heidelberg" stationär behandelt werde.
Der Jugendliche war am Montag gegen 20 Uhr mit zwei Freunden in der Karlsruher Straße auf Fahrrädern unterwegs, als die Gruppe den 16-Jährigen mit den beiden Hunden passierte. "Er hielt seine nicht angeleinten Hunde am Halsband fest und ließ sie erst wieder los, als die Gruppe vorbei war", teilt die Polizei mit. Demnach rannten die beiden Tiere den drei Jugendlichen aber "sofort hinterher und attackierten gemeinsam den 15-Jährigen".

Zum genauen Hergang des Angriffs wird noch ermittelt. Polizeisprecher Klumpp erklärte, dass es derzeit danach aussehe, als hätten die Hunde den Jugendlichen vom Fahrrad gerissen und direkt zugebissen. Erst mit dem "Einsatz von körperlicher Gewalt" sei dem Bruder des Hundehalters gelungen, die Tiere vom Opfer zu trennen. Beide Hunde wurden in das Tierheim in Heidelberg gebracht; die Staatsanwaltschaft muss entscheiden, was nun mit ihnen geschieht.
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Die Polizei geht bereits davon aus, dass der Halter der Tiere am Montagabend gesetzliche Vorgaben verletzt hat, die für den Umgang mit Kampfhunden wie den beiden "American Stafford"-Mischlingen gelten. "Für diese Rasse ist ein Wesenstest verpflichtend", sagt Klumpp. Zwischen dem 6. und dem 15. Lebensmonat müsse dieser absolviert werden. Die beiden betreffenden Hunde seien erst elf Monate alt. Für deren Rasse gelte aber: "Bis der Wesenstest gemacht ist, müssen sie immer an der Leine und mit Maulkorb geführt werden", erklärt der Polizeisprecher. Gegen beides hätten der Halter und dessen Bruder verstoßen.
Hintergrund
> Eine Kampfhundesteuer, wie sie in anderen Städten und Gemeinden üblich ist, gibt es in Leimen nicht. Das erklärt Bernd Veith, Leiter der Kämmerei, auf RNZ-Nachfrage. Die Definition "Kampfhund" sei schwierig. In Leimen werde deshalb nur eine "normale"
> Eine Kampfhundesteuer, wie sie in anderen Städten und Gemeinden üblich ist, gibt es in Leimen nicht. Das erklärt Bernd Veith, Leiter der Kämmerei, auf RNZ-Nachfrage. Die Definition "Kampfhund" sei schwierig. In Leimen werde deshalb nur eine "normale" Hundesteuer in Höhe von 96 Euro erhoben, die sich beim Besitz eines weiteren Hundes entsprechend auf 192 Euro verdoppele. Zum Vergleich: In Heidelberg beträgt die Hundesteuer 108 Euro, eine Kampfhundesteuer gibt es auch hier nicht. Anders in Leimens Nachbargemeinde Nußloch, wo Halter von "Kampfhunden" 324 Euro berappen müssen. Verhaltensgeprüfte und als unbedenklich eingestufte Hunde zahlen den Standardsatz von 72 Euro. Eppelheim fordert 510 Euro für "Kampfhunde" ein, in Dossenheim sind es sogar 618 Euro. Die reguläre Hundesteuer liegt in Eppelheim bei 81 Euro und in Dossenheim bei 99 Euro.
Laut Stadtsprecher Michael Ullrich sind in Leimen etwa 25 Hunde registriert, bei denen die Kampfhundeverordnung des Landes Baden-Württemberg greift. "Die sind alle geprüft", betont Ullrich. Für drei weitere Hunde sollte in Kürze die Prüfung erfolgen. Hierzu gehörten auch die beiden Tiere, die den 15-Jährigen schwer verletzten. lew
Zudem sei vorgeschrieben, dass Kampfhunde nur separat ausgeführt werden dürfen. "Die beiden Tiere hätten nicht gemeinsam raus gedurft", so Klumpp. Außerdem ist es Minderjährigen verboten, als Kampfhunde gelistete Tiere zu führen - zum Zeitpunkt des Angriffs war aber der 16-jährige Bruder des volljährigen Halters allein mit den Hunden in der Öffentlichkeit unterwegs. Beide Brüder gelten bei der Polizei aufgrund der Anzeigen aktuell als "tatverdächtig".
Erst am gestrigen Dienstagabend erfuhr die RNZ von einem Sprecher der Stadt Leimen, dass der Halter und seine beiden Hunde den Behörden bereits vor dem Angriff aufgefallen seien: Demnach habe der Halter erst vergangene Woche Besuch von einem Stadtmitarbeiter bekommen, der ihn an den Leinen- und Maulkorbzwang erinnerte. Zuvor habe es Hinweise von Nachbarn gegeben, dass sich der Besitzer nicht an die Auflagen halte.
Um ein "Gesamtbild" des Falls zu ermitteln, sind laut Klumpp die Aussagen weiterer Zeugen notwendig. Wer etwas von dem Angriff gesehen hat, wird daher gebeten, sich bei der Polizei unter Telefon 06 21 / 71 49 70 zu melden.
Info: Mehr zum Thema finden Sie in unserem Dossier unter www.rnz.de/kampfhunde