Hinweis auf Kater kam von Vogel-Beobachtern (Update)
500 Euro muss ein Katzenbesitzer bezahlen, weil sei Tier mehrfach jagend im Gefahrenbereich der Haubenlerchen gesichtet wurde. Die Stadt betont: Sie gebe keine Daten von Katzenhaltern an Dritte weiter.
Walldorf. (dpa/RNZ) Grundlage für das erste Zwangsgeld wegen Verstößen gegen das bundesweit einzigartige Ausgangsverbot für Katzen sind laut dem Rhein-Neckar-Kreis Angaben einer Firma gewesen. Diese soll den Bestand seltener Haubenlerchen in Walldorf kontrollieren. Mitarbeiter seien im Auftrag der Stadt regelmäßig zum Monitoring der Vögel unterwegs, teilte eine Sprecherin des Landratsamts in
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