Manche Gastronomen boten schon vorher Mehrweg an
Wirte müssen seit 1. Januar Mehrwegverpackungen anbieten. Von der Regelung sind jedoch nicht alle Gastronomen betroffen.

Von Tanja Radan und Maren Schmitt
Neckar-Odenwald-Kreis. Zum Jahreswechsel trat eine neue bundesweite Regelung in Kraft: Letztvertreiber von Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff sowie von Einweggetränkeverpackungen sind dazu verpflichtet, Mehrwegalternativen anzubieten. Die Regelung ergibt sich nach dem Verpackungsgesetz.
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