Offiziell beauftragter Gutachter bewertet Bürgerbegehren als unzulässig
Heidelberger Verwaltungsrecht-Fachanwalt nennt sowohl formale wie materielle Verstöße und sagt, der Gemeinderat muss ablehnen
05.09.2019 UPDATE: 05.09.2019 15:45 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden

Der Hebert-Höhenrücken hinter Schwanheim. Archiv-Foto: Stefan Weindl
Eberbach. (rho/fhs) Der Eberbacher Gemeinderat muss in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. September, ab 17.30 Uhr feststellen, dass das Bürgerbegehren zur Windkraft am Hebert unzulässig ist. Dieser Auffassung ist der von der Stadt beauftragte Rechtsgutachter Jürgen Behrendt. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Heidelberger Kanzlei Schlatter. Sein Gutachten ist in den jetzt den
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