An ungetrübten Badespaß ist nicht zu denken
Eigentlich dürften die Freibäder am 6. Juni wieder öffnen - Die Umsetzung der Corona-Verordnung stellt die Betreiber jedoch vor große Herausforderungen

Neckar-Odenwald-Kreis. (RNZ) Die am späten Abend des 4. Juni und damit sehr kurzfristig verschickte neue Corona-Verordnung "Sportstätten" des baden-württembergischen Sozialministeriums stellt die Freibäder im Kreis vor große Herausforderungen. "Eigentlich" ist die Öffnung ab 6. Juni erlaubt. Wie aber in nur einem Tag die in der jetzt vorliegenden Verordnung genannten umfangreichen Auflagen
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