VGH lehnt drei Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperre ab (Update)
Es bestehe eine ausreichende Rechtsgrundlage, es sei kein unverhältnismäßiger Grundrechte-Eingriff und auch die Menschenwürde sei nicht verletzt, erklärte das Gericht in seiner Entscheidung.

Mannheim. (dpa) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat drei Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr abgelehnt. Drei Bürger, darunter zwei Anwälte, hatten sich gegen diesen Teil der Coronaverordnung der Landesregierung gestellt. Ein Anwalt argumentierte nach Auskunft des Gerichts mit der Aufhebung der freiheitlichen Grundordnung, der andere, dass die Vorschrift einen
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