Abgestellte Autos auf Radstreifen sind teuer und gefährlich
Seit Herbst gibt es fürs Parken auf Geh- und Radwegen höhere Bußgelder, bei Parkverstößen mit Behinderung anderer auch einen Punkt in Flensburg.

Heidelberg. (RNZ) "Bin nur mal eben beim Bäcker", meint der Autofahrer und stellt den Wagen schnell auf dem Radstreifen ab: Das treibt den Radfahrern regelmäßig die Zornesröte ins Gesicht. Konflikte zwischen dem fließenden Radverkehr und dem ruhenden Autoverkehr sind überaus häufig. Manch Radfahrer hat einen praktischen Aufkleber im Gepäck oder auch ein Kärtchen, das man unter den Scheibenwischer klemmt, um Falschparker – in mehr oder weniger freundlicher Form − auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen.
Wer mit seinem Auto einen Radweg blockiert, verursacht im schlimmsten Fall einen schweren Unfall, denn die Radler sind gezwungen, das Hindernis zu umfahren, indem sie in den fließenden Verkehr oder auf den Gehweg ausweichen. Seit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im vergangenen Herbst gelten deshalb für das Parken auf Geh- und Radwegen höhere Bußgelder. Die früheren Strafen von 15 bis 30 Euro wurden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für Parkverstöße mit Behinderung anderer zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Früher durften Autos auf sogenannten Schutzstreifen – also Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol − bis zu drei Minuten halten. Das ist mit der neuen StVO jetzt verboten. Auch wenn sie nur rund ein Achtel des Platzes benötigen, den ein abgestelltes Auto braucht, können abgestellte Fahrräder zum Problem werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sie in Massen auftreten, zum Beispiel vor dem Heidelberger Hauptbahnhof. "Das seit Jahrzehnten dort geplante Fahrradparkhaus überfällig", fordert der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Rhein-Neckar/Heidelberg in einer Mitteilung. Wo sich sonst kein geeigneter Platz fürs Radabstellen finden lässt, wie vielfach in engen Altstädten oder Gründerzeitvierteln, bleibt nur die Umverteilung des Verkehrsraums zugunsten des Rads, so etwa vor der Heidelberger Universitätsbibliothek oder inzwischen auch an einigen anderen Stellen in der Stadt. Wenn, wie so oft, kein Fahrradständer in der Nähe ist, sollte man sein Rad nicht einfach gedankenlos irgendwo abstellen, schreibt der ADFC.
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Für Fahrräder kenn die Straßenverkehrsordnung zwar keine Parkverbote, "aber das ist kein Freibrief". Der Gehweg gehöre den schwächsten Verkehrsteilnehmern, das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn Fußgängern oder Rollstuhlfahrern der Weg nicht versperrt wird. Fußgängerschutzverbände gehen noch einen Schritt weiter: Ein ungehinderter Begegnungsverkehr zweier Fußgänger, auch solcher mit Kinderwagen, solle möglich bleiben. Man müsse auch an blinde und sehbehinderte Menschen denken, für die ungeschickt abgestellte Räder ein Unfallrisiko darstellten.