Lärmstreit in Heidelberger Altstadt

Anwohnerklage wird am heutigen Dienstag in Mannheim verhandelt

Stören die Kneipenöffnungszeiten die Nachtruhe der Anwohner so sehr, dass deren Gesundheit leidet? Es geht um alles oder nichts.

05.03.2018 UPDATE: 06.03.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden

Die "Kneipenmeile" Untere Straße in Heidelberg. Foto: Rothe

Heidelberg. (hob) Sind die Kneipenöffnungszeiten in der Heidelberger Altstadt zu liberal und bringen sie die Anwohner so sehr um die Nachtruhe, dass deren Gesundheit darunter leidet? Um diese zentrale Frage geht es am heutigen Dienstag ab 11 Uhr bei einer Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Bereits vor zwei Jahren hatte eine Familie aus der Altstadt eine Normenkontrollklage eingereicht. Dass der Gemeinderat die bis 2014 geltende Sperrzeitsatzung aufgehoben hatte, verstoße gegen ihr höherrangiges Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Bis 2014 mussten die Kneipen in der Kernaltstadt unter der Woche um 2 Uhr und am Wochenende um 3 Uhr schließen. Doch nachdem die Stadträte die Sperrzeitsatzung aufgehoben hatten, galt für die Gastronomen die Landesregelung, die eine Bewirtung werktags bis 3 Uhr sowie samstags und sonntags bis 5 Uhr erlaubte. Als Lärmmessungen ergeben hatten, dass die empfohlenen Richtwerte nach der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) nachts um ein Vielfaches überschritten wurden, sprach sich das städtische Rechtsamt zum Schutz der Anwohner aber wieder für eine neue Sperrzeitsatzung aus. Diese fiel, nach Studentenprotesten und langer Diskussion im Gemeinderat, aber recht milde aus.

Seit 1. Januar 2017 dürfen die Kneipen in den Nächten auf Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bis 2 Uhr öffnen, in den Nächten auf Freitag, Samstag und Sonntag bis 4 Uhr. Besonders der "lange studentische Donnerstag", wenn die Kneipen in der Altstadt in der Nacht von Donnerstag auf Freitag noch länger öffnen dürfen als im Rest des Landes, sorgte nach der Entscheidung für Kritik. Inzwischen richtet sich die Anwohnerklage gegen die neue Satzung. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs kann nun nur in zwei Richtungen gehen: Die Sperrzeitsatzung wird für unwirksam erklärt, oder sie wird bestätigt. Interessant wird sein, wie die Richter ihre Entscheidung begründen. Möglich wäre, dass sie der Stadt Handlungsvorgaben machen. In einem anderen Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem Restaurant Herrenmühle eine Bewirtung im Freien nach 22 Uhr untersagt.

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Info: Die Verhandlung findet heute um 11 Uhr im Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, Schubertstraße 11, statt.

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