Heidelberger Sperrzeiten: Bezirksbeirat und Stadt sind gegen längere Außenbewirtschaftung
"Wir sollten das Sperrzeit-Urteil abwarten" - Rechtsstreit geht weiter

Im Streit um die Kneipenöffnungszeiten in der Altstadt ist kein Ende in Sicht. Drei Anwohner klagen immer noch vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gegen die in ihren Augen viel zu liberalen Sperrzeiten. Foto: Rothe
Heidelberg. (hob) Im Streit um die Kneipenöffnungszeiten in der Altstadt ist kein Ende in Sicht. Während die Stadtverwaltung einen CDU-Antrag ablehnt, die Außenbewirtschaftung grundsätzlich bis Mitternacht und am Wochenende sogar bis 1 Uhr morgens zuzulassen, klagen drei Anwohner immer noch vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gegen die in ihren Augen viel zu liberalen Sperrzeiten. Darüber informierte Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson am Dienstagabend den Bezirksbeirat.
Hintergrund
> Eine Normenkontrolle ist laut Paragraf 47 der Verwaltungsgerichtsordnung die richterliche Überprüfung von Rechtssätzen - wie in diesem Fall der Sperrzeitsatzung - mit höherrangigem Recht. Die Anwohner, die gegen die aktuellen Kneipenöffnungszeiten in der Altstadt klagen,
> Eine Normenkontrolle ist laut Paragraf 47 der Verwaltungsgerichtsordnung die richterliche Überprüfung von Rechtssätzen - wie in diesem Fall der Sperrzeitsatzung - mit höherrangigem Recht. Die Anwohner, die gegen die aktuellen Kneipenöffnungszeiten in der Altstadt klagen, pochen auf ihr Recht auf Nachtruhe und begründen dies mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
> Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) kann nur in zwei Richtungen gehen: Entweder die Sperrzeitsatzung wird für unwirksam erklärt, oder sie wird bestätigt. Interessant wird, wie die Richter ihre Entscheidung begründen. "Es ist noch viel zu früh zu sagen, ob sich aus den Urteilsgründen Handlungsvorgaben für die Stadt ergeben", so VGH-Sprecher Matthias Hettich. In einem anderen Heidelberger Lärmverfahren hatte unterdessen das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem Restaurant Herrenmühle eine Bewirtung im Freien nach 22 Uhr untersagt, weil dort die Lärmrichtwerte nicht eingehalten werden konnten. hob
Ursprünglich wehrten sich die Kläger dagegen, dass der Gemeinderat die bis 31. Dezember 2014 geltende Sperrzeitsatzung für die Altstadt abgeschafft hatte (siehe Hintergrund): Mit dieser Entscheidung durften die Kneipen auf einmal statt unter der Woche bis um 2 auf einmal bis 3 Uhr und am Wochenende sogar bis 5 Uhr ihre Gäste bewirten. Doch das Verfahren ruhte, nachdem die Stadt Lärmmessungen in Auftrag gegeben und dem Gemeinderat vorgeschlagen hatte, wieder eine Sperrzeitsatzung für die Altstadt einzuführen. Das Rechtsamt schlug vor, dass die Gaststätten werktags um 1 Uhr und in der Nacht auf Samstag und Sonntag um 3 Uhr schließen sollen.
So weit wollte die Mehrheit des Gemeinderates nicht gehen und beschloss eine freizügigere Regelung: Seit 1. Januar dürfen die Kneipen in den Nächten auf Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bis 2 Uhr öffnen, in den Nächten auf Freitag, Samstag und Sonntag dagegen bis 4 Uhr. Am "studentischen Donnerstag", also in der Nacht auf Freitag, sind die Gaststätten damit sogar eine Stunde länger geöffnet als im restlichen Baden-Württemberg üblich.
"Derzeit geht es vor allem um formale juristische Fragen", bestätigt VGH-Sprecher Matthias Hettich, dass der Streit noch lange nicht entschieden ist. Konkret geht es darum, ob die neue Sperrzeitsatzung in die alte Klage integriert werden kann, oder ob die Anwohner einen neuen Normenkontrollantrag stellen müssen. "Die Beteiligten wurden nun um Stellungnahme gebeten", so Hettich. Die Frist laufe zum 2. April ab. Ein Ende des Verfahrens und wann es eine mündliche Verhandlung geben könnte, sei derzeit nicht absehbar.
Auch angesichts dieses aktuellen Streits vor dem Verwaltungsgerichtshof spricht sich Erichson gegen eine längere Außenbewirtschaftung in der Altstadt aus. "Schon jetzt können die Wirte einen Antrag stellen, dass sie ihre Gäste auch nach 23 Uhr noch im Freien bedienen dürfen", betont der Bürgermeister. Sie müssten dann aber nachweisen, dass dies keine schädlichen Auswirkungen auf die Anwohner habe. Kurzum: Zusätzlicher Lärm ist unerwünscht.
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Unterstützung bekam Erichson von den Stadtteilvertretern. "Die Außenbewirtschaftung bis 23 Uhr sollte beibehalten werden", fordert Peter Seidel. Die allgemeinen Kneipenöffnungszeiten seien schon jetzt eine Zumutung für die Anwohner: "Daher sollten wir alles andere jetzt erst einmal nicht verändern und das Urteil des Gerichts abwarten."