Zwei Heidelberger Rechtsanwälte sind mit ihrem Versuch, 16- und 17-Jährige in Heidelberg von der Kommunalwahl auszuschließen, vorerst gescheitert -Sie können das Ergebnis im Nachhinein jedoch anfechten
hob. Zwei Rechtsanwälte sind mit ihrem Versuch, 16- und 17-Jährige in Heidelberg von der Kommunalwahl auszuschließen, vorerst gescheitert. Sowohl die Stadt Heidelberg als auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnten die Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ab. Uwe Lipinski und Werner Bornemann-von Loeben gehen davon aus, dass das Wahlrecht für Minderjährige gegen die geltende
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