Autofahrer dürfen Radler in Bergheimer Straße nicht überholen
Ein neues Verkehrsschild weist darauf hin. Der Mindestabstand kann nicht eingehalten werden.

Heidelberg. (RNZ) Einige Autofahrer scheinen es noch nicht zu wissen: Wenn sie einen Radler oder Rollerfahrer überholen, müssen sie einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten. Doch immer wieder zwängen sich die Autos auch an Engstellen an den Zweirädern vorbei. Zumindest in der Bergheimer Straße soll dies nun anders werden. Stadtauswärts steht auf Höhe der Römerstraße das Verkehrszeichen
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