"Kinderwahlrecht" ist rechtens
Verwaltungsgerichtshof wies die Klage zweier Heidelberger Anwälte ab

Oberbürgermeister Eckart Würzner gab am 26. April 2014 das vorläufige Endergebnis der Kommunalwahl bekannt. Es hat Bestand. Foto: Rothe
Von Holger Buchwald
Die letzte Gemeinderatswahl liegt schon drei Jahre zurück, doch die beiden Heidelberger Rechtsanwälte Uwe Lipinski und Werner Bornemann-von Loeben fechten das Ergebnis immer noch an. Nun haben sie vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Niederlage erlitten.
Grund für die Klage war, dass 2014 zum ersten Mal auch schon 16-Jährige bei der Kommunalwahl ihre
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