So setzen Sie die Kosten ab
Eigentümer und Mieter trifft in der Wintersaison häufig eine Räumpflicht. Vergeben sie die Arbeiten an einen Dienstleister, können sie die Kosten in der Einkommensteuererklärung absetzen. Aber wie?

Berlin. (dpa-tmn) Räumen Sie selbst oder lassen Sie räumen? Wer zum Schneeräumen und Streuen rund um die eigene Immobilie einen Dienstleister beauftragt, kann die Kosten in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Dafür gelten aber gewisse Voraussetzungen.
20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 4.000 Euro im Jahr berücksichtigt das Finanzamt für
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