Plus Winterdienst beauftragt?

So setzen Sie die Kosten ab

Eigentümer und Mieter trifft in der Wintersaison häufig eine Räumpflicht. Vergeben sie die Arbeiten an einen Dienstleister, können sie die Kosten in der Einkommensteuererklärung absetzen. Aber wie?

22.01.2025 UPDATE: 22.01.2025 10:00 Uhr 50 Sekunden
Auch außerhalb des eigenen Grundstücks: Wer für die Beseitigung von Schnee und Eis einen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten dafür steuerlich absetzen. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Räumen Sie selbst oder lassen Sie räumen? Wer zum Schneeräumen und Streuen rund um die eigene Immobilie einen Dienstleister beauftragt, kann die Kosten in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Dafür gelten aber gewisse Voraussetzungen.

20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 4.000 Euro im Jahr berücksichtigt das Finanzamt für

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