Mit Rucksack im Supermarkt
Beim Einkaufen die Waren im eigenen Rucksack verstauen? Nicht die beste Idee, findet ein Rechtsanwalt. Immerhin könne schnell der Vorwurf des Diebstahls im Raum stehen. Welche Rechte gelten.
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Einkäufe im eigenen Rucksack: Das Einpacken von Waren während des Einkaufs ist nicht strafbar, kann aber zu Missverständnissen führen und sollte mit Vorsicht gehandhabt werden. Foto: Christoph Soeder/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Seien Sie ehrlich: Nehmen Sie für Ihren Einkauf immer einen der bereitgestellten Wagen oder Körbe? Oder packen Sie Milch, Obst und Käse auch mal in den eigenen Rucksack, wenn's schnell gehen muss? Verboten ist das nicht per se, sagt der Berliner Rechtsanwalt Roosbeh Karimi. Empfehlen würde er es trotzdem nicht.
Der Grund: "Das Einpacken von Waren in den eigenen
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