Wann Preiserhöhungen erlaubt sind
Bei langfristig laufenden Verträgen können Anbieter nicht einfach wahllos die Preise ändern. Anpassungen sind an klare Bedingungen geknüpft. Sind diese nicht erfüllt, können Kunden sich wehren.
Potsdam. (dpa) Ob Handy-, Fitness- oder Streaming-Abo: Bei Verträgen, die lange laufen, kann es immer mal wieder zu Preiserhöhungen kommen. Doch längst nicht immer sind diese gerechtfertigt. Will ein Unternehmen einseitig eine Preissteigerung durchsetzen, muss es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine sogenannte Preisanpassungsklausel verankert haben - und zwar korrekt und klar
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