Für viele Eltern macht sich dies bezahlt
Allerdings lohnt sich das nicht immer
Berlin. (dpa) Getrennte Eltern können den Kinderfreibetrag bei der Steuer komplett auf ein Elternteil übertragen. Steuerlich geltend machen kann den Freibetrag auf Antrag derjenige, der das Kind betreut und versorgt. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin aufmerksam. Voraussetzung ist, dass der andere Elternteil für weniger als 75 Prozent der Unterhaltskosten
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