Vorübergehende Hilfe für Eigentümer
Eigentümer müssen keine Sorgen haben, ihre Immobilie zu verlieren. Sie können Unterstützung beantragen.
Berlin (dpa/tmn) - Selbstnutzende Eigentümer einer Immobilie haben Anspruch auf Wohngeld. Der sogenannte Lastenzuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Antragsformulare gibt es bei der zuständigen örtlichen Wohngeldstelle des Kreises oder der Kommune.
Ob jemand im Falle eines Falles zum
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+