Plus Balkon

Freie Nutzung mit Abstrichen

Auf dem Balkon müssen Mieter auf Nachbarn Rücksicht nehmen

19.04.2021 UPDATE: 19.04.2021 06:00 Uhr 58 Sekunden
In der Corona-Pandemie ist das Verreisen stark eingeschränkt. Da ist es tröstlich, wenigstens auf den Balkon gehen zu können. Bei der Nutzung sind Mieter in der Regel frei – aber eben nur in der Regel. Foto: dpa

(dpa).tmn. Balkone gehören mit zur vermieteten Wohnung. Das bedeutet: Mieter können ihren Balkon oder ihre Terrasse nutzen, wie sie wollen. Sie haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Allerdings werden die Gebrauchsrechte auf dem Balkon und der Terrasse begrenzt – und zwar durch berechtigte Interessen der Nachbarn. Es muss also Rücksicht genommen werden, erklärt

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