Heizung und Dämmung
Beim Kauf von Altbauten drohen Nachrüstpflichten

Berlin (dpa) – Ein Altbau ist nicht unbedingt direkt bezugsfertig. Außerdem muss er in vielen Fällen energetisch auf einen modernen Standard gebracht werden - so sieht es der Gesetzgeber vor. Genauer gesagt: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Nachrüstpflichten innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf vor. Die Hauskäufer müssen dafür also schon von Anfang an Extra-Kapital
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+