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Tipps zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Die Mittel möglichst nur im Fachhandel und nach Beratung kaufen. Die Verkäufer sind zur Beratung sogar gesetzlich verpflichtet.

18.06.2015 UPDATE: 18.06.2015 13:31 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden

Braunschweig (dpa) Hobbygärtner dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Flächen verteilen - also nicht auf Hofeinfahrten, Garagenzufahrten, sonstigen Stellplätzen sowie Wegen und Wegesrändern. Sonst droht ein Bußgeld, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es rät außerdem:

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