Tipps zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Die Mittel möglichst nur im Fachhandel und nach Beratung kaufen. Die Verkäufer sind zur Beratung sogar gesetzlich verpflichtet.
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Braunschweig (dpa) Hobbygärtner dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Flächen verteilen - also nicht auf Hofeinfahrten, Garagenzufahrten, sonstigen Stellplätzen sowie Wegen und Wegesrändern. Sonst droht ein Bußgeld, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es rät außerdem:
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