Plus Schon bei Kleinstschäden

Einfach wegfahren ist Fahrerflucht

20.11.2019 UPDATE: 20.11.2019 14:31 Uhr 53 Sekunden
Auch wer nur eine kleine Schramme an einem anderen Auto verursacht, darf nicht ohne weiteres wegfahren - taucht dessen Besitzer nicht auf, sollte man dem Unfall der Polizei melden. Foto: dpa

Koblenz (dpa) - Wer beim Ausparken mit seinem Wagen ein anderes Auto beschädigt und einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht. Bereits kleinste Schäden mit geringem Streitwert zählen als Unfall, erläutert die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Doch nicht jede Berührung ist gleich ein Problem, etwa wenn die Stoßstangen leicht aneinanderstoßen. Liegt kein Schaden vor, dürften Fahrer den Ort verlassen.

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