Weniger Weihnachtsgeld aufgrund von Krankheit erlaubt
Je nach vertraglicher Regelung darf der Arbeitgeber die Leistungen anpassen.

Saarbrücken (dpa) - Ganz und gar nicht frohe Weihnachten: Arbeitgeber dürfen das Weihnachtsgeld aufgrund von Krankheit kürzen. Aber nur begrenzt: Sogenannte Sondervergütungen können grundsätzlich um bis zu 25 Prozent des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, verringert werden.
Das geht allerdings nur, wenn Kürzungen für krankheitsbedingte



