Plus Kürzung

Weniger Weihnachtsgeld aufgrund von Krankheit erlaubt

Je nach vertraglicher Regelung darf der Arbeitgeber die Leistungen anpassen.

16.11.2022 UPDATE: 16.11.2022 14:24 Uhr 52 Sekunden
Auch in Bezug auf das Weihnachtsgeld gilt: Vertrag genau lesen. Foto: Silvia Marks/dpa

Saarbrücken (dpa) - Ganz und gar nicht frohe Weihnachten: Arbeitgeber dürfen das Weihnachtsgeld aufgrund von Krankheit kürzen. Aber nur begrenzt: Sogenannte Sondervergütungen können grundsätzlich um bis zu 25 Prozent des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, verringert werden.

Das geht allerdings nur, wenn Kürzungen für krankheitsbedingte

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