Übergangsregelung bei Versicherungen greift
Mit der Anhebung der Minijobgrenze zum 1. Oktober ändern sich für Geringverdiener auch die Rahmenbedingungen bei Krankenversicherung und Co.

Bochum. (dpa) Ab dem 1. Oktober steigt die Minijobgrenze von 450 auf 520 Euro. Beschäftigte, die bislang schon zwischen 450,01 und 520 Euro verdient haben, würden mit der Änderung ihren Versicherungsstatus verlieren, teilt die Minijob-Zentrale mit. Damit das nicht passiert, greift bis zum 31. Dezember 2023 eine Übergangsregelung, die Betroffenen Bestandsschutz gewährt.
So blieben jene
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