Plus Knifflige Sache

Das sollten Beschäftigte rund ums Dienstfahrrad wissen

Wenn man vom Dienstwagen aufs Dienstfahrrad umsteigt, muss man dann auch mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen? Und wer haftet eigentlich bei Schäden, wenn man das Rad privat nutzt?

06.04.2023 UPDATE: 06.04.2023 10:43 Uhr 2 Minuten, 19 Sekunden

In den Feierabend auf zwei Rädern? Möchten Arbeitnehmer ihr Dienstfahrrad auch privat nutzen, sollten sie mit dem Arbeitgeber auch Haftungsfragen vorab klären. Foto: Tobias Hase/dpa-tmn​

Schleswig/Lübeck. (dpa) Auf zwei Rädern zum Kundentermin und danach in den Feierabend: Das Dienstfahrrad ist die umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen. Doch welche Regelungen gelten für Arbeitnehmer, die ihr Dienstrad auch privat nutzen möchten?

Zunächst einmal wichtig: Darf das Dienstrad vom Arbeitnehmer privat genutzt werden, handelt es sich um einen Arbeitslohn oder ein

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