Das sollten Beschäftigte rund ums Dienstfahrrad wissen
Wenn man vom Dienstwagen aufs Dienstfahrrad umsteigt, muss man dann auch mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen? Und wer haftet eigentlich bei Schäden, wenn man das Rad privat nutzt?
Schleswig/Lübeck. (dpa) Auf zwei Rädern zum Kundentermin und danach in den Feierabend: Das Dienstfahrrad ist die umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen. Doch welche Regelungen gelten für Arbeitnehmer, die ihr Dienstrad auch privat nutzen möchten?
Zunächst einmal wichtig: Darf das Dienstrad vom Arbeitnehmer privat genutzt werden, handelt es sich um einen Arbeitslohn oder ein
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+