Darf ich am Schreibtisch essen und trinken?
Viele Beschäftigte trinken gerne Kaffee während sie arbeiten, manche frühstücken morgens erstmal vor dem Computer. Doch kann der Arbeitgeber Croissants und Co. vor dem Laptop auch verbieten?
Berlin (dpa/tmn) - Ein belegtes Brötchen zum Frühstück, während man die E-Mails checkt. Eine Tasse Kaffee vor dem Meeting - und ein Stück Kuchen, um das Nachmittagstief vor dem Bildschirm zu überwinden. Viele Beschäftigte essen und trinken am Arbeitsplatz. Doch darf man das eigentlich?
Das kommt darauf an. "Es gibt kein generelles gesetzliches Verbot, am Arbeitsplatz Speisen und
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