Massenhaftes Kükentöten ist nur noch übergangsweise zulässig
Wirtschaftliche Interessen der Geflügelbranche reichen als vernünftiger Grund für das umstrittene Kükentöten nicht aus. Das hat das oberste deutsche Verwaltungsgericht entschieden. Trotzdem darf das Töten erstmal weitergehen. Wie lange, ist ungewiss.
Leipzig (dpa) - Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden (Az.: BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16).
Mit seinem Urteil wertete das Gericht die Tierschutzbelange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen - bis den Brutbetrieben praxisreife
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