Wer darf vom Erfolg des Porsche 911 profitieren? BGH am Zug
Wer ist der Erfinder des Porsche 911? Und steht den Erben des einstigen Chef-Konstrukteurs Geld vom Verkauf jüngst produzierter Karossen zu? Der Fall vor dem BGH hat schon hohe Wellen geschlagen.
Karlsruhe (dpa) - Runde Scheinwerfer, abfallendes Heck, flach nach vorn zulaufende Frontpartie: Der Porsche 356 ist gerichtlich bestätigt ein "Werk der angewandten Kunst". Und Erwin Komenda ist - juristisch unbestritten - Urheber der äußeren Gestaltung der Karosserie.
Doch haben die Erben des früheren Chef-Konstrukteurs Anspruch auf eine Beteiligung am Erfolg des Nachfolgemodells 911 -
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