Verivox verzichtet nach Rüge auf Revision beim BGH
Das Vergleichsportal akzeptiert zwar die Entscheidung des OLG Karlsruhe, fühlt sich aber weiter im Recht.
Von Matthias Kros
Heidelberg. Das Heidelberger Vergleichsportal Verivox akzeptiert die jüngste Rüge des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe und verzichtet auf eine mögliche Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Zwar werfe der Fall auch nach Ansicht des OLG Karlsruhe klärungsbedürftige Fragen danach auf, welche Pflichten einen Versicherungsmakler grundsätzlich träfen und
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+