Gericht rügt Verivox
Das Vergleichsportal soll bei Privathaftpflichtversicherern nur zahlende Anbieter angezeigt haben.
Karlsruhe/Heidelberg. (dpa) Das Vergleichsportal Verivox hat einem Gerichtsurteil zufolge Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthalten und dafür eine Rüge vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe kassiert. Künftig darf es seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherern nur noch dann zeigen, wenn es ausdrücklich auf die dabei verwendete eingeschränkte Anbieterzahl verweist. Denn Verivox
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