Plus EuGH stärkt Pauschalreisende

Urlauber können wegen Corona-Maßnahmen Geld zurückverlangen

Der Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland: Für zwei Kläger endete die Reise auf die Kanarischen Inseln 2020 abrupt.

13.01.2023 UPDATE: 13.01.2023 06:00 Uhr 2 Minuten, 2 Sekunden
Während der Corona-Pandemie lief der Urlaub für viele Menschen nicht wie geplant. Deswegen könnte es jetzt Geld zurückgeben. Foto: dpa

Von Regina Wank

Luxemburg. Pool und Strand gesperrt, Essen im Zimmer, Ausgangssperren – die Corona-Maßnahmen konnten den Urlaub unter Umständen ziemlich vermiesen. Aber dürfen Pauschalreisende deswegen unter Umständen ihr Geld zurückverlangen? Ja, sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH) und stellt sich recht deutlich auf die Seite von Pauschalurlaubern.

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