Urlauber können wegen Corona-Maßnahmen Geld zurückverlangen
Der Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland: Für zwei Kläger endete die Reise auf die Kanarischen Inseln 2020 abrupt.
Von Regina Wank
Luxemburg. Pool und Strand gesperrt, Essen im Zimmer, Ausgangssperren – die Corona-Maßnahmen konnten den Urlaub unter Umständen ziemlich vermiesen. Aber dürfen Pauschalreisende deswegen unter Umständen ihr Geld zurückverlangen? Ja, sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH) und stellt sich recht deutlich auf die Seite von Pauschalurlaubern.
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