Beschränkungen für Einzelhandel kassiert
Ein Gericht in Münster kippt Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Die IHK Rhein-Neckar fühlt sich bestätigt.

Düsseldorf/Mannheim. (dpa) Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die meisten im Zuge der Corona-Bekämpfung eingeführten Beschränkungen für den Einzelhandel in NRW aufgehoben. Sowohl die Begrenzung der Kundenzahl, als auch die bei vielen Geschäften bestehende Pflicht zur Terminbuchung verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen
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