Schrottimmobilien gehen alle Eigentümer etwas an
Der Bundesgerichtshof stärkt die Pflichten zur Sanierung. Gebäude einfach verfallen zu lassen, wird künftig deutlich schwieriger.
Von Marco Krefting und Anja Semmelroch
Karlsruhe. Für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft, die gegen Widerstand der anderen Wohnungen oder Gebäude sanieren wollen, sind das gute Nachrichten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflichten zur Sanierung mit einem am Freitag verkündeten Urteil weitgehend gestärkt und nur wenige Ausnahmen zugelassen. Der Eigentümerverband
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