Verwaltungsgericht lehnt Öffnung von Fitness- und Tattoostudios ab
Jeweils ein Betreiber solcher Einrichtungen hatte beim VGH Klage gegen die Untersagung seines Betriebs eingelegt.
Mannheim. (dpa) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat Klagen gegen die Schließung von Fitness- und Tattoostudios abgelehnt. Jeweils ein Betreiber solcher Einrichtungen hatte beim VGH Klage gegen die Untersagung seines Betriebs eingelegt. Mit Beschlüssen vom Freitag seien die Eilanträge abgelehnt worden, teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit.
Da die
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+