Böllern an Silvester

Das sind die Gefahren beim Feuerwerk

Polizei und Minister warnen - Verkauf startet am Freitag

26.12.2018 UPDATE: 26.12.2018 13:58 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden

Stuttgart. (dpa-lsw) Am Freitag startet der Verkauf von Silvester-Feuerwerk - Behörden in Baden-Württemberg warnen bereits jetzt vor den Gefahren durch die bunten Böller. "Wir alle können dazu beitragen, die Unfall- und Brandgefahr in der Silvesternacht deutlich zu vermindern, indem wir sorgsam mit Feuerwerk und Böllern umgehen", sagte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart. Dazu gehöre auch, zum Jahreswechsel Dachfenster geschlossen zu halten und auf Balkonen kein leicht brennbares Material aufzubewahren. Am Freitag startet der Verkauf des Feuerwerks. Gezündet werden darf es am 31. Dezember und am 1. Januar.

Der für Gesundheit zuständige Sozialminister Manne Lucha (Grüne) wies auch auf Gefahren für das Gehör hin. "Viele Menschen unterschätzen den Geräuschpegel mancher Silvesterkracher, der vergleichbar mit dem Start eines Düsenjets ist." Ihm zufolge sollte man einen Abstand von mindestens zehn bis zwanzig Metern zu Silvesterkrachern halten.

Immer wieder werden Menschen im Südwesten durch Feuerwerkskörper zum Teil schwer verletzt. Beim Jahreswechsel 2017/18 verletzten sich auch mehrere Kinder und Jugendliche durch Pyrotechnik - unter anderem durch einen Böller, der in der Hand zündete.

Auch die Polizei wies daher auf Gefahren an Silvester hin und riet zur Besonnenheit. "Ein gewisses Maß an Vernunft und Einsicht steht keineswegs im Widerspruch zum ausgelassenen Feiern", hieß es am Mittwoch etwa bei der Ulmer Polizei. Ein Info-Blatt der Polizei klärt demnach auf, was beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu beachten ist - auch auf Englisch, Französisch und Arabisch.

Die Beamten warnten davor, Silvesterknaller aus dem Ausland zu kaufen. Sie seien möglicherweise nicht geprüft und damit in Deutschland nicht nur verboten, sondern unter Umständen sogar lebensgefährlich. Auch wer selbst Böller bastle, mache sich strafbar - und begebe sich in Gefahr. Und noch ein Anliegen haben die Beamten: Wer Alkohol getrunken habe, solle das Auto stehen lassen.

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