Fragen und Antworten

Das müssen Sie zu den Corona-Maßnahmen im Südwesten wissen

Schulen und Kitas schließen für fünf Wochen - Was es jetzt zu wissen gilt

13.03.2020 UPDATE: 14.03.2020 06:00 Uhr 2 Minuten, 27 Sekunden
Die Lage ist ernst: Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) Foto: Gollnow/dpa

Von Daniel Bräuer

Stuttgart/Heidelberg. Die Landesregierung greift im Kampf gegen Sars-CoV-2 zu drastischen Mitteln. Schulen bleiben ab Dienstag bis zu den Osterferien geschlossen, also einschließlich 19. April. Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden eingeschränkt, Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern untersagt. Die wichtigsten Fragen:

Was soll das? Es geht darum, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. "Das oberste Ziel ist jetzt, dass wir das Gesundheitssystem fit machen, Leben mit dem Virus zu ermöglichen", so Gesundheitsminister Manne Lucha. Für zehn Prozent der Infizierten werden schwere Verläufe erwartet, für sie soll eine adäquate Behandlung gesichert sein. Nach Ostern, so die Hoffnung, sei zumindest die Influenza-Welle vorbei – und womöglich die Entwicklung antiviraler Mittel weiter.

Für wen gilt die Schließung? Für alle öffentlichen und privaten Schulen, Kindergärten und Krippen – und auch für die rund 6500 Tagesmütter und -väter. Insgesamt sind rund 1,5 Millionen Schüler betroffen, davon 900.000 unter 15 Jahren, sowie 290.000 Kindergartenkinder und 80.000 in der U3-Betreuung.

Und wie werden die Kinder nun betreut? Das muss jede Familie für sich organisieren – Kultusministerin Eisenmann appelliert daran, nicht die Großeltern einzuspannen. Sie gehören qua Alter zur Risikogruppe, die es zu schützen gilt. Nur für einige Kinder gibt es eine Notfallbetreuung an Schulen oder Kitas.

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Wer darf seine Kinder in diese Notfallbetreuung schicken? Eltern, die in lebenswichtigen Branchen arbeiten – dazu zählt die Regierung medizinische Berufe, die "Blaulichtfamilie" (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste), Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, die Müllabfuhr sowie die Produktion und den Handel mit Lebensmitteln. Wichtig: Dies muss für beide Elternteile zutreffen. Innenminister Thomas Strobl ruft dazu auf, dass Familien "im Sinne des Ganzen" entscheiden, wer zu Hause bleibt.

Wer leistet diese Notfallbetreuung? Erzieher oder auch Lehrer, so Kultusminister Susanne Eisenmann. Details müssten nun erst noch vor Ort geregelt werden.

Mein Job gehört nicht zur "kritischen Infrastruktur". Darf ich bei den Kindern zu Hause bleiben? Nein. Es gibt keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Freistellung gibt es nicht, betonen Arbeitsrechtler. Die Arbeitgeber sind aber aufgerufen, flexible Lösungen wie Homeoffice zu ermöglichen. Anders sieht es aus, wenn die Kinder infiziert sind – dann greift eine mögliche "Kinderkrankschreibung".

Zahle ich weiter Kita-Gebühren? Das gehört zu den vielen Dingen, die noch ungeklärt sind. Das Land will aber zentrale Regelungen auf den Weg bringen.

Warum ist am Montag noch Schule? Um einen geordneten Übergang zu ermöglichen, betonen die Minister. So sollen die Schüler z.B. Aufgaben für die Zeit der Schulschließung bekommen, damit nicht zu viel Stoff verloren geht. Ein Infoschreiben ging am Freitagmittag an die Schulleiter raus. In Bayern und vielen anderen Ländern ist schon am Montag dicht. Kretschmann erklärt das mit dem kuriosen Hinweis, das Kabinett in Stuttgart habe eben erst um 12 Uhr getagt; nun brauche es noch den Tag zur Vorbereitung. "Das ist aber auch nicht schlimm." NRW unterrichtet bis Dienstag.

Muss mein Kind am Montag in die Schule? Ja. Die Schulpflicht gilt, betont das Kultusministerium. Welche Sanktionen drohen, wenn Eltern aus Sorge vor Ansteckung ihre Kinder bereits zu Hause behalten, dazu wollte sich ein Sprecher auch Nachfrage nicht äußern.

Was ist mit den anstehenden Abschlussprüfungen? Nach Ostern stehen viele Abschlussprüfungen wie das schriftliche Abitur an. Sie sollen stattfinden – irgendwie. An Szenarien und Notfallplänen werde "mit Hochdruck" gearbeitet, so Eisenmann. Ein Problem sind zum Beispiel berufliche Gymnasien und Berufsfachschulen, an denen es am 2. April losgehen sollte. In Einzelfällen könnten auch Prüfungen während der Schließung stattfinden. Eisenmann verspricht "pragmatische und flexible" Lösungen. Ihre zentrale Botschaft: Kein Schüler soll einen Nachteil haben. Die Länder würden sicherstellen, dass Abschlüsse weiterhin anerkannt würden – selbst wenn es nötig werden sollte, Prüfungen oder gar den Beginn von Studien- oder Ausbildungsjahr zu verschieben.

Darf ich Angehörige im Krankenhaus oder im Pflegeheim besuchen?

In Kliniken vorerst nicht mehr, so Lucha. In Pflegeheimen gilt: Jeder Bewohner darf pro Tag eine Stunde Besuch von einer Person empfangen. Mehr nicht.

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