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Was das Urteil zur Arbeitszeiterfassung bedeuten könnte

Auch in Deutschland werden Milliarden von Überstunden geleistet und oft nicht registriert - sehr zum Ärger der Gewerkschaften. Aber verträgt sich die vom EuGH verlangte strikte Erfassung der Arbeitszeit mit der modernen Berufswelt?

14.05.2019 UPDATE: 14.05.2019 16:38 Uhr 3 Minuten, 30 Sekunden
Stechuhr
Das Telefonat mit dem Chef nach Feierabend, die dienstliche Email im Pyjama beim Frühstückskaffee - all das soll künftig als Arbeitszeit abgerechnet werden. Foto: Arno Burgi

Luxemburg (dpa) - Dieses Urteil könnte auch in Deutschland die Arbeitswelt umkrempeln: Alle Unternehmen sollen verpflichtet werden, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. So hat es der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden.

Das bedeutet nicht unbedingt die Stechuhr für alle, denn möglich ist zum Beispiel auch eine flexible Erfassung per App.

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