EuGH: Kriminelle Flüchtlinge nicht in jedem Fall abschieben
Ein Asylbewerber begeht in der EU eine schwere Straftat. Darf er deshalb abgeschoben werden? Und stehen die EU-Regeln in Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention? Der EuGH hat nun entschieden.
Luxemburg (dpa) - Schwer kriminelle Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter Umständen nicht abgeschoben werden.
Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilten die höchsten EU-Richter in Luxemburg (Rechtssachen C-391/16,
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