Plus Anspruch auf Schutz

EuGH: Kriminelle Flüchtlinge nicht in jedem Fall abschieben

Ein Asylbewerber begeht in der EU eine schwere Straftat. Darf er deshalb abgeschoben werden? Und stehen die EU-Regeln in Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention? Der EuGH hat nun entschieden.

14.05.2019 UPDATE: 14.05.2019 15:03 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Der EuGH hat entschieden: Schwer kriminelle Flüchtlinge dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden. Foto: Julien Warnand/EPA

Luxemburg (dpa) - Schwer kriminelle Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter Umständen nicht abgeschoben werden.

Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilten die höchsten EU-Richter in Luxemburg (Rechtssachen C-391/16,

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