"König von Deutschland" muss wieder in Haft
Ein schräger Vogel, ein Krimineller, ein König von eigenen Gnaden: Dieser Mann ist eine schillernde Figur. Reichsbürger will er nicht sein. Aber gegen die Gesetze des Landes verstößt er allzu gern.
Hof (dpa) - Der selbst ernannte "König von Deutschland" ist vom Landgericht Hof wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Um Eindruck auf den 53-Jährigen zu erwirken, sei die Strafe ohne Bewährung ausgesetzt worden, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Damit bestätigte die Berufungsinstanz die Entscheidung des Amtsgerichts Hof. Unter
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