Plus Fahren ohne Führerschein

"König von Deutschland" muss wieder in Haft

Ein schräger Vogel, ein Krimineller, ein König von eigenen Gnaden: Dieser Mann ist eine schillernde Figur. Reichsbürger will er nicht sein. Aber gegen die Gesetze des Landes verstößt er allzu gern.

05.07.2019 UPDATE: 05.07.2019 19:23 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Prozess gegen «König von Deutschland»
Der selbst ernannte «König von Deutschland» sitzt neben seiner Anwältin im Landgericht in Hof. Foto: Nicolas Armer

Hof (dpa) - Der selbst ernannte "König von Deutschland" ist vom Landgericht Hof wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Um Eindruck auf den 53-Jährigen zu erwirken, sei die Strafe ohne Bewährung ausgesetzt worden, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Damit bestätigte die Berufungsinstanz die Entscheidung des Amtsgerichts Hof. Unter

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