Plus Schule und Kita zu

Bei Verdienstausfall Entschädigung für Eltern

Wer wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, hat als Elternteil Anspruch auf Entschädigung.

14.12.2020 UPDATE: 14.12.2020 14:38 Uhr 1 Minute, 53 Sekunden
Die Kinder sollen jetzt wieder zu Hause bleiben. Wer als berufstätiger Elternteil für die Betreuung eingespannt ist, hat Anspruch auf Entschädigung. Foto: Christin Klose/dp
Berlin/Köln (dpa) - Nach den neuen Beschlüssen zum Lockdown sind oder machen Kitas und Schulen in Deutschland zu. Das stellt erwerbstätige Eltern vor ein Problem. Wer seine Kinder zu Hause betreuen muss, kann nicht arbeiten.

Hier greift aber eine Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz, die im Frühjahr und zuletzt noch einmal im Herbst angepasst wurde. Aufgrund dieser Änderung besteht ein

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