Regeln rund um die U

03.04.2019 UPDATE: 03.04.2019 15:24 Uhr 33 Sekunden

Regeln rund um die U

Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf die zehn Vorsorgeuntersuchungen. Das bedeutet unter anderem, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen - genau wie für empfohlene Impfungen. Hinzu kommen bis zum sechsten Geburtstag insgesamt sechs Zahnarzt-Besuche zur Früherkennung von Karies auf Kassenkosten.

Voraussetzung für die Kostenübernahme bei U-Terminen ist aber, dass Eltern sich an die vorgegebenen Zeitspannen halten. Darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.kindergesundheit-info.de hin.

Eine gesetzliche Pflicht zum Besuch der Untersuchungen gibt es zwar nicht. In einigen Bundesländern werden Eltern aber per Post an die Teilnahme erinnert. Und wenn jemand nicht zur Vorsorge erscheint, schaut eventuell das Jugendamt vorbei. Kitas oder Schulen können zudem einen Beleg über die Teilnahme an den Untersuchungen verlangen. Dafür müssen Eltern aber nicht das gesamte gelbe Heft herausrücken, das die Ergebnisse der Untersuchungen dokumentiert. Die herausnehmbare Teilnahmekarte reicht aus.