Hintergrund Nachweispflicht

14.12.2021 UPDATE: 14.12.2021 06:00 Uhr 21 Sekunden

> Die Nachweispflicht gilt ab dem 15. März für Beschäftigte in Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer dieser Einrichtungen vergleichbar sind, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen vorgenommen werden, Rettungsdienste, sozialpädiatrische Zentren, medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen, ambulanten Pflegediensten und Unternehmen, die vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten.