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Gericht: Losgutscheine dürfen in Supermärkten verkauft werden

Koblenz (dpa) - Losgutscheine der "Aktion Mensch" sind keine genehmigungspflichtige Glücksspielvermittlung und dürfen deshalb über Supermärkte und Drogerie verkauft werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Mit seinem Beschluss bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, das in erster Instanz bereits grundsätzlich grünes Licht für den Verkauf gegeben hatte. Eine Klage der ZDF-Lotterie war damit erfolgreich.

27.11.2014 UPDATE: 27.11.2014 12:56 Uhr 13 Sekunden

Koblenz (dpa) - Losgutscheine der "Aktion Mensch" sind keine genehmigungspflichtige Glücksspielvermittlung und dürfen deshalb über Supermärkte und Drogerie verkauft werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Mit seinem Beschluss bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, das in erster Instanz bereits grundsätzlich grünes Licht für den Verkauf gegeben

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