Mindestabstand ist in Bussen und Bahnen nicht immer einzuhalten
Auch die Maskenpflicht ist ein Problem: Manche Kunden ignorieren die Tragepflicht einfach.
Von Carsten Blaue
Mannheim/Rhein-Neckar. Seit 27. April gilt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Auch andere Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind im Nahverkehr vorgeschrieben. Etwa der Mindestabstand von eineinhalb Metern. Doch das ist die Theorie. Die Praxis sieht anders aus, wie eine Nachfrage bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) ergab.
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