Handel muss Corona-Zutritts-Kontrollen weiter zahlen
Das entscheidet der VGH in Mannheim nach einem Eilantrag einer Einzelhändlerin.
Mannheim. (dpa/lsw) Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) müssen Einzelhändler im Südwesten zunächst die Kosten für die Corona-Zutrittskontrollen weiter bezahlen. Die Richter lehnten mit ihrem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Eilantrag einer Einzelhändlerin ab, die für die Kontrollpflicht keine rechtliche Grundlage im Infektionsschutzgesetz sieht. Die Pflicht
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